Seit 2020 müssen Grundschullehrer in Bayern mehr arbeiten, um den Lehrermangel aufzufangen. Jetzt hat das Ministerium eine neue Regelung vorgestellt – nicht ganz freiwillig.

Das bayerische Kultusministerium hat die Arbeitszeiterfassung von Grundschullehrerinnen und -lehrern nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu geregelt. Überstunden müssen künftig nicht mehr so lange angespart und können schneller wieder ausgeglichen werden, wie Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mitteilte. 

Der VGH hatte Mitte November vergangenen Jahres entschieden, dass das seit 2020 geltende verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist. 

Umstrittenes Modell 2020 eingeführt

Das Modell, das 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) im Kampf gegen den Lehrermangel eingeführt worden war und für Lehrkräfte an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule. 

Das neue Modell, das rückwirkend zum Schuljahr 2021/22 gelten soll, orientiert sich an einer neuen Datenlage für den Lehrerbedarf, funktioniert aber im Grunde genau so. Wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt, werden die Phasen jedoch kürzer. Vier statt fünf Jahre lang sollen die Überstunden angespart werden, bevor dann nach einer dreijährigen Pause die vierjährige Abbauphase startet. Mit diesem Modell ist nach Angaben des Bayerischen Lehrer– und Lehrerinnenverband (BLLV) die Ansparphase mit Mehrarbeit für einen Teil der Lehrer schon vorbei. 

Außerdem können die Lehrer, die schon seit 2020 mehr gearbeitet und damit die nun abgeschafften fünf Jahre bereits absolviert haben, sich die Überstunden nach Ministeriumsausgaben auszahlen lassen, ein Jahr früher damit anfangen, sie abzufeiern – oder sich für ganze Tage freistellen lassen. 

Der BLLV nannte die Neuregelung „durchaus positive Nachrichten“, bemängelte aber: „Eines fehlt allerdings: eine Entschuldigung des Kultusministeriums für die ungerechtfertigten Maßnahmen auf dem Rücken der Lehrkräfte.“