Das Ministerium hält sich zwar im Moment noch bedeckt. Aber es geht um mutmaßliche Abrechnungsunstimmigkeiten beim Tourismusverband. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Das Schweriner Wirtschaftsministerium hat im vergangenen Monat Anzeige gegen den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern (TMV) gestellt. Im Rahmen einer Überprüfung seien Unstimmigkeiten bei der Abrechnung aufgefallen, teilte das Ministerium mit. „Dies wurde den gesetzlichen Regelungen entsprechend im Februar 2025 zur Anzeige gebracht“, sagte ein Sprecher. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte den Eingang einer Strafanzeige im Februar, die sich gegen Verantwortliche des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts des Subventionsbetruges richte. Die Anzeige werde geprüft, um entscheiden zu können, ob ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht gegeben sei und Ermittlungen durchzuführen seien.
Verband hofft auf konstruktive Gespräche
Der TMV selbst verwies auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofes, in dem 2024 verschiedene Sachverhalte bezogen auf den Tourismusverband kritisiert worden. Dazu habe es verschiedene Beratungen unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums gegeben. Dem Verbandsvorstand sei durch das Ministerium mitgeteilt worden, dass eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft ergangen sei.
Der TMV ist ein eigenständiger, aber fast vollständig vom Land finanzierter Verein, der als Landestourismusorganisation fast ausschließlich Landesaufgaben ausführt und dafür nach eigenen Angaben im Moment knapp sechs Millionen Euro Förderung pro Jahr erhält. Darin enthalten sind auch alle Personalkosten.
„Dem Vorstand ist bekannt, dass seitens des Ministeriums eine Tiefenprüfung des TMV veranlasst wurde. Dazu gab es im Februar 2025 einen gemeinsamen Termin des TMV-Vorstandes mit der Hausleitung des Ministeriums. Ein Prüfergebnis liegt dem TMV-Vorstand nicht vor“, schrieb der Verband auf Anfrage in einer E-Mail. Der TMV stehe für höchstmögliche Transparenz und setze darauf, dass die Feststellungen in konstruktiven Gesprächen ausgeräumt würden.
Kritik des Rechnungshofes
Worum es bei den Feststellungen oder Vorwürfen genau geht, ist unklar. Zu diesem Sachverhalt könne zum aktuellen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt Auskunft gegeben werden, beschied das Ministerium. Bekannt ist aber die lange Liste von Kritikpunkten aus dem Bericht des öffentlich zugänglichen Berichts des Landesrechnungshofes, den die Prüfbehörde im Juli vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Dort geht es auf sieben Seiten allein um den TMV.
So habe eine Prüfung beim Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern als Empfänger von Fördergeldern ergeben, dass der Geschäftsführer seit 2019 überhöht bezahlt werde. Der Verband habe das für Zuwendungsempfänger geltende Besserstellungsverbot missachtet, monierte Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen damals.
Vorgesehen sei für den Verbandsgeschäftsführer eine Vergütung vergleichbar mit der Besoldungsgruppe B 2, bezahlt werde er jedoch nach B 5. Der Unterschied beträgt etwa 1.500 Euro monatlich. Der TMV-Vorstand, der von Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) geführt wird, hatte die Darstellung damals zurückgewiesen.
Mieteinnahmen nicht aufgeführt?
Auch kritisierte die Behörde unter anderem die Berechnung sowie fehlende Berücksichtigung von Mieteinnahmen des Verbandes auf der Einnahmeseite. Der TMV hat seit 2016 seinen Sitz in einem eigenen Geschäftshaus in Rostock, das zum Teil an Vertreter der Tourismusbranche vermietet ist. Die Errichtung förderte das Land mit 90 Prozent. Dennoch seien die Mitgliedseinnahmen und Mieteinnahmen bei Förderanträgen für 2019 und 2020 teilweise mit „0 Euro“ angegeben worden. Das Ministerium habe aber auf diesen „offenkundigen Fehler“ nicht reagiert.