In den Herbstferien werden kaum Strandkörbe an der Ostsee zu finden sein. Dabei sollte ein Erlass den Streit um Aufstellfristen beilegen. Die neuen Regeln seien aber praxisfern, kritisieren Verleiher.

Eigentlich sollte ein neuer Erlass den Streit um Aufstellzeiten für Strandkörbe in Mecklenburg-Vorpommern befrieden. Doch trotz der Neuregelung räumen große Verleiher ihre Körbe wie in den Vorjahren bis Mitte Oktober weg. Mit dem im März veröffentlichen Erlass habe man nur die Gemüter beruhigen wollen, kritisiert der Warnemünder Strandkorbverleiher Matthias Treichel. Die Bewirtschaftung sei unter den vorgesehenen Bedingungen aber unwirtschaftlich. Bis Mitte Oktober wollte er seine Körbe wegräumen.

Auch der Warnemünder Verleiher Alexander Fritz will über Mitte Oktober hinaus keine Körbe stehen lassen. Das gelte auch für andere Betreiber in Warnemünde, sagt Fritz, der auch Sprecher des dortigen Pächterverbunds ist.

Bis zum diesjährigen Erlass durften Strandkörbe nur von Anfang April bis Mitte Oktober an den Badestränden stehen. Als Grund wurden der Küstenschutz und die mit Sturmfluten verbundenen Gefahren genannt. Ausnahmen waren in der Regel nur für wenige Tage, etwa für Veranstaltungen, erlaubt. 

Beschränkung hinderte Geschäft in den Herbstferien

Der Streit um diese Beschränkungen im Tourismusland MV hatte teils überregional für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Sinn der Regelung hatte etwa der „Spiegel“ den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) gefragt – während dieser eigenen Angaben zufolge im Strandkorb bei sich zu Hause saß.

Kritiker hatten auf das Geschäft verwiesen, das den Betreibern während der Herbstferien entgehe oder Richtung Polen verwiesen, wo solche Auflagen nicht bestünden. Die deutsch-polnische Grenze verläuft auf der Urlaubsinsel Usedom quer über den Strand.

Im März dieses Jahres veröffentlichte das Schweriner Umweltministerium dann einen Erlass, der das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns neu regelt. Demnach dürfen jetzt auch nach Beginn der Sturmflutsaison ab dem 16. Oktober eines Jahres „mobile, leicht transportfähige Objekte“, die keiner Baugenehmigung bedürfen – wie etwa Strandkörbe -, aufgestellt werden. Demnach tragen Gemeinden und Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Abbau innerhalb von zwölf Stunden im Fall einer Sturmhochwasserwarnung. 

Treichel kritisiert, dass es nicht erlaubt sei, zum Beispiel Strom- oder Wasseranschlüsse zu verlegen. Objekte zur Bewirtschaftung dürften maximal fünf Quadratmeter groß sein. Das sei nicht einmal die Größe eines Bierwagens. Nur Strandkörbe an den Strand zu stellen, ohne Gastronomie etwa mit Glühwein, funktioniere aber in der kälteren Jahreszeit nicht, bemängelt der Strandkorbverleiher. 

Verleiher: Gäste erwarten Essen und Trinken

Ähnlich äußert sich Fritz. Zum Strandkorbverleih gehöre mehr als ein „Muttchen mit Bauchtasche“. Die Gäste erwarteten Essen und Trinken. Auch Vandalismus sei ein Problem, wenn Strandkörbe allein am Strand stehen sollten. Er erkenne den Erlass zwar als „symbolisches Entgegenkommen“ an. Mit der Praxis habe er aber wenig zu tun.

Etwas anders stellt sich die Situation in Heringsdorf auf Usedom dar. Dort will etwa Jörg Erdmann bis Ende Oktober einige Körbe stehen lassen, wie eine Mitarbeiterin sagt. Ein entsprechender Antrag sei beim zuständen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) gestellt worden. 

Ähnlich sieht es bei Sandra und Alexander Birkholz aus, die ebenfalls in Heringsdorf verleihen. Sie hätten einen Antrag für 20 Körbe gestellt, die bis Anfang November stehen bleiben sollen, sagte Sandra Birkholz. Dazu gehöre auch eine kleine Versorgungshütte. Vergangenes Jahr hätten sich Urlauber beschwert, nachdem sie zum 15. Oktober alles abgebaut hatten. Man wolle die Herbstferien dieses Jahr noch mitnehmen, die in Berlin und Brandenburg bis Anfang November dauern. Aus der Region kommen traditionell viele Urlauber auf die Urlaubsinsel in Vorpommern.

Gemeinden änderten ihre Strandsatzung nicht

Nach Auskunft des Stalu Mittleres Mecklenburg ändert der neue Erlass die Situation im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich. Das Amt ist für Rostock und Umgebung und damit auch für Warnemünde zuständig. Die Regelungen griffen schon deshalb nicht, weil keine der Gemeinden ihre Strandsatzung entsprechend geändert habe, hieß es von der Behörde. 

Für die vier bislang erhaltenen Anträge (drei aus Kühlungsborn und einer aus Warnemünde) „auf Aufstellung von baulichen Anlagen und Gegenständen nach dem 15.10.“ fehlten damit die Voraussetzungen. Hinzu kämen sachliche Mängel der Anträge, etwa ein ungeeigneter Standort oder eine zu große Grundfläche der beantragten Anlage.

Beim Stalu Westmecklenburg wurden nach dortigen Angaben keine Anträge für das Aufstellen von Strandkörben nach dem 15. Oktober gestellt.