Kinderrechte, Klimaschutz und auch der Schutz vor Antisemitismus: Die Fraktionen wollen diese Punkte als Staatsziele in der Verfassung verankern. Was noch geplant ist.
Mit einem Bündel an Änderungen will eine breite Mehrheit des Landtags den Schutz des Kindeswohls, des Klimas und vor Antisemitismus als Staatsziele in Schleswig-Holsteins Landesverfassung verankern. „Mit dieser Verfassungsänderung setzen wir die Vorhaben des Koalitionsvertrages zur Stärkung von Kindeswohl und Kinderrechten, zur Verankerung des Klimaschutzes, zur Digitalisierung unseres Bundeslandes und zum Kampf gegen Antisemitismus vollständig um“, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben sich mit FDP und SSW verständigt.
Künftig heißt es in Artikel 10, „bei der Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebensverhältnisse ist dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen und ihr Wohl wesentlich zu berücksichtigen“. Bislang ist lediglich davon die Rede, dass dem besonderen Schutz von Kindern und ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen Rechnung zu tragen sei.
Der Kinderschutzbund spricht von einem klaren Durchbruch. „Kinder müssen als eigenständige Träger von Grundrechten anerkannt und wirksam geschützt werden“, sagte die Ehrenvorsitzende Irene Johns. „Bereits 2010 haben wir als Kinderschutzbund maßgeblich dazu beigetragen, Kinderrechte erstmals in die Verfassung aufzunehmen – damals jedoch noch ohne Beteiligungsrechte und ohne den Vorrang des Kindeswohls.“ Die Landesvorsitzende Sophia Schiebe sagte, „die jetzige Verfassungsänderung kann ein entscheidender Schritt sein, um Wahrnehmung, Ausgestaltung und Umsetzung von Kinderrechten in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken“.
Bezahlbarer Wohnraum
Auf Initiative der SPD wird das Ziel in die Verfassung eingefügt, auf Bau und Erhalt von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum einzuwirken. Die SPD war lange in die Gespräche eingebunden, bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs aber wegen Bedenken nicht mehr an Bord.
„Insbesondere die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden in Artikel 14 Absatz 2 ist aus unserer Sicht ein Fehler“, sagte Fraktionschefin Serpil Midyatli. Gerade ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen brauchen oftmals einen persönlichen oder schriftlichen Zugang. Die Verfassung dürfe niemanden ausschließen.
Andere Ziele
Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter verwies auf die Aufnahme des Schutzes von Klima und Artenvielfalt. „Wir werden die erste Verfassung in Deutschland sein, die den Artenschutz explizit benennt. So reagieren wir auf die großen Krisen unserer Zeit.“
Sein FDP-Kollege Christopher Vogt sagte, „uns ist auch wichtig, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden soll. Es wird höchste Zeit, dass dies in der Landesverfassung verankert wird.“
SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer ist wichtig, dass beim Schutz und der Förderung pflegebedürftiger Menschen (Artikel 8) künftig auch die pflegenden Angehörigen explizit eingeschlossen werden. „Ein Meilenstein ist außerdem, dass Schleswig-Holstein seinem kulturellen Erbe nun Verfassungsrang gibt und die nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie die jüdische Kultur explizit benennt.“ Über den Gesetzentwurf soll der Landtag in der kommenden Woche erstmals beraten.