Stabile Finanzplanung oder „Kleckerbeträge“? Der Landtag hat über die geplante Neuordnung bei der Grundfinanzierung der hessischen Kommunen gestritten.

Die geplante Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Hessen stößt bei der Landtagsopposition auf Kritik. Der KFA regelt die Finanzbeziehungen zwischen dem Land sowie den Kreisen, Städten und Gemeinden. Auf mehrere Jahre Evaluation folge nun lediglich eine Anpassung um „Kleckerbeträge“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Andreas Ewald. Das sei in Anbetracht der massiv gewachsenen Aufgaben und Ausgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise unterm Strich eine Kürzung. 

Nach Angaben des Finanzministeriums sollen 2026 über den Finanzausgleich etwa 7,4 Milliarden Euro an die Kommunen fließen, im Jahr 2027 sind es rund 7,5 Milliarden Euro. Während sich das Land etwa um Sicherheit, Bildung und Recht kümmert, sind die Kommunen beispielsweise für Schulen, Wasserversorgung und Feuerwehren zuständig. Die Städte, Gemeinden und Kreise beklagen chronische Finanznöte.

Die haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Marion Schardt-Sauer, nannte die von der Landesregierung vorgeschlagene KFA-Reform ein „Mini-Gesetz mit kosmetischen Änderungen“. Der Gesetzentwurf liefere keine Lösung, „wie Kommunen ihre Pflichtaufgaben erledigen können, ohne an der Substanz zu sparen“. 

Finanzminister Alexander Lorz (CDU) erklärte, der KFA werde in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „weiter stabilisiert und vereinfacht“. Die Zuwächse lägen über der bisherigen Finanzplanung des Landes.