Unerlaubte Drohnenflüge sind ein Sicherheitsrisiko für Flughäfen. Auch in Stuttgart kommt es immer wieder zu Vorfällen.
Immer wieder stören Drohnen den Flugbetrieb am Stuttgarter Flughafen. Laut aktuellem Drohnen-Report der Deutschen Flugsicherung (DFS) kam es im Jahr 2025 bislang zu sechs gemeldeten Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte im Bereich des Flughafens. Damit liegt Stuttgart im bundesweiten Vergleich unter den besonders betroffenen Standorten. Nur an den Airports in Frankfurt, Köln/Bonn und Düsseldorf kam es demnach zu mehr Drohnen-Vorfällen.
Insgesamt nehmen Vorkommnisse mit Drohnen in der Nähe deutscher Flughäfen zu. 2025 seien bundesweit bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden, im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99, meldet die Flugsicherung. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Luftverkehrsdrehkreuz, wurden 2025 den Angaben nach bereits 35 Behinderungen gezählt.
Gefahr durch Hobby-Piloten
Wer die Drohnen steuert, geht aus dem Report nicht hervor. In vielen Fällen dürften Hobby-Piloten die Ursache sein. Zuletzt hatten Drohnen-Behinderungen etwa am Flughafen in Kopenhagen für Aufsehen gesorgt. Ein Zusammenhang mit Provokationen aus Russland wurde von den dänischen Behörden nicht ausgeschlossen.
Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, hieß es von der Flugsicherung.
Verband fordert Drohnen-Abwehr-System
Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen) hat die Politik zu entschlossenem Handeln in Kampf gegen die Bedrohung durch Drohnen aufgefordert. „Eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnendetektion und Abwehr ist zwingend notwendig“, erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. „Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist“, sagte er.