In den Dörfern verschwinden vielerorts die Supermärkte. Als Lösung bieten sich Mini-Supermärkte ohne Personal an. Doch die dürfen nicht immer öffnen.

Wegen fehlender Supermärkte in ländlichen Gebieten will Brandenburg die Öffnung von Mini-Läden ohne Personal rund um die Uhr ermöglichen. Sozialministerin Britta Müller (BSW) kündigte eine Regelung dazu an. Die SPD/BSW-Koalition und die CDU-Opposition riefen sie im Landtag mit einem Antrag dazu auf, bis Ende März 2026 eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vorzulegen, mit dem sogenannte Smart Stores an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden betrieben werden können. 

„Gerade im ländlichen Raum können solche Konzepte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer verlässlichen, kosteneffizienteren Versorgung ebenso wie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung leisten“, sagte die Ministerin. In Städten könnten sie das Angebot sinnvoll ergänzen. Es sei kaum zu erklären, dass man mit Automaten an jedem Tag rund um die Uhr Waren verkaufen dürfe, aber ein Raum ohne Verkaufspersonal an Sonntagen geschlossen sein müsse.

Sonntagsruhe soll bleiben

Die festgelegte Sonn- und Feiertagsruhe soll unangetastet bleiben, indem zum Beispiel die Regale der kleinen Läden an Sonn- und Feiertagen nicht aufgefüllt werden. Die Smart Stores sollen auch nicht in Konkurrenz zu bestehenden Läden stehen. Müller kündigte nach einem Austausch mit den Kommunen Gespräche mit Gewerkschaften, Kirchen, Industrie- und Handelskammern sowie dem Handelsverband an.

Die CDU-Fraktion hatte die Forderung zunächst erhoben. CDU-Wirtschaftspolitiker Frank Bommert warb für eine Novelle des Ladenöffnungsgesetzes, damit die Wirtschaft mehr Möglichkeiten hat. Die Koalition legte einen Entschließungsantrag vor, dem auch die CDU-Fraktion zustimmte. Die AfD stimmte dagegen.

Chance für die Dörfer

Die SPD sieht in den Smart Stores eine große Chance für alle. Damit könnten Dörfer lebendig bleiben, junge Familien könnten bleiben oder zurückkehren und ältere Menschen selbstbestimmt leben, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Nadine Graßmel. „Wir müssen also neue Wege gehen, um die Grundversorgung auf dem Land zu sichern.“

Nach dem geltenden Ladenöffnungsgesetz können Verkaufsstellen im Land Brandenburg von Montag bis Samstag rund um die Uhr geöffnet sein. Sechs Sonn- oder Feiertage pro Jahr sind in Brandenburg freigegeben für Ladenöffnungen aus besonderem Anlass. Dazu kommen Ausnahmen für Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) halten das Ladenöffnungsgesetz für antiquiert. Andere Länder haben bereits Regelungen zur Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen ohne Personal, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern.