Verglichen mit Kohle und Öl verursachen Gas und Atomkraft weniger Emissionen. Deshalb gelten sie als nachhaltig. Österreich hatte dagegen geklagt – und nun vor Gericht verloren.

Die EU-Kommission darf Atomkraft und Gas einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union zufolge weiterhin als klimafreundlich einstufen. Eine Klage Österreichs gegen die sogenannte Taxonomie wiesen die Richterinnen und Richter in Luxemburg ab, wie das Gericht mitteilte. Gegen das Urteil kann die Alpenrepublik noch vor der nächsthöheren Instanz vorgehen, dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Taxonomie ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Österreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel „Greenwashing“ vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.

Atomkraft und Gas: Nachhaltig trotz Emissionen

Das EU-Gericht hatte nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.

Auch sogenannte Übergangswirtschaftstätigkeiten – für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt – können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter führten an, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.

Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines „schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen“, betonten die Richterinnen und Richter.