Gleich zweimal hat ein Bundespolizist einen Mann beim Fahren ohne Lappen erwischt. Dieses Mal ausgerechnet vor einem Prozess. Was das nun bedeutet.

Mit dem Auto ist ein Angeklagter am Vormittag zu seinem eigenen Prozess wegen Fahrens ohne Führerschein zum Amtsgericht nach Niebüll gefahren. Sein Pech: Ein Bundespolizist war als Zeuge zu dem Prozess geladen, wie die Bundespolizei berichte. Bei seiner Ankunft am Gericht mit dem Dienstwagen bemerkte der Beamte, dass der Angeklagte dort mit einem SUV einparkte.

Der 43 Jahre alte Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil ihn eben jener Bundespolizist, der nun als Zeuge aussagen musste, im November 2024 an einem Grenzübergang ohne Führerschein erwischt hatte. Damals lag nach Angaben der Bundespolizei der Verdacht einer Straftat vor. 

Kein Führerschein

Eine polizeiliche Recherche ergab, dass der Mann immer noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Während der Verhandlung berichtete der Polizist der Richterin davon, den Angeklagten beim Autofahren beobachtet zu haben. Nun muss der Mann mit einem weiteren Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Ein Gerichtssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Verfahren am Vormittag wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Diese Entscheidung sei im Verfahren bereits unter den Beteiligten verabredet worden, bevor der Beamte aussagte.