Bei sexuellem Missbrauch spielt das Internet eine große Rolle. Das macht Ermittlern die Suche nach Tätern schwer. Der Bund will eine Speicherpflicht für IP-Adressen einführen. Hessen mahnt zur Eile.
Um Ermittlungsbehörden bald ein besseres Instrument im Kampf gegen Kindesmissbrauch an die Hand zu geben, dringt Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) auf eine zügige Umsetzung der geplanten Speicherung von IP-Adressen. „Die neuen Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sind erschütternd. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel“, erklärte er in Wiesbaden. „Ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln und Ermittlungen laufen ins Leere.“
Datenschutz dürfe kein Täterschutz sein, bekräftigte Rhein. Die im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit, IP-Adressen ohne Anlass für eine bestimmte Zeit zu speichern, brauche deshalb rasch eine gesetzliche Regelung.
Bundesinnenminister kündigt rasche Umsetzung an
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich in Berlin vor Journalisten auf Nachfrage optimistisch, dass die geplante Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird. Federführend für das Thema sei das Bundesjustizministerium. Er erwarte in den nächsten Wochen eine Verständigung auf einen Gesetzestext.
Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.
Tatort Internet
Die Polizei hat im vergangenen Jahr gut 18.000 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch gezählt. Das geht aus dem Lagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde. Ein wesentlicher Teil dieser Taten finde im Internet statt, sagte Dobrindt.