Ein 20-Jähriger ermordet seine Ex-Freundin, weil sie sich seiner Kontrolle entzieht. Das Gericht bescheinigt ihm einen „absoluten Vernichtungswillen“. Das Urteil wollte er nicht akzeptieren.

Das Urteil gegen einen 20-Jährigen wegen des Mordes an seiner 19 Jahre alten Ex-Freundin im oberfränkischen Bindlach ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Mannes als unbegründet verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Bayreuth mit. Eine Jugendkammer hatte den jungen Mann im November 2024 wegen Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach Überzeugung der Kammer hatte er Ende Mai 2024 seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern der 18-Jährigen waren zum Tatzeitpunkt verreist. Täter und Opfer waren in der gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau.

„Absoluter Vernichtungswille“

Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, die Frau zu töten, hieß es damals zur Urteilsbegründung.

Es existiere zudem ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. Die Vorsitzende Richterin bescheinigte dem Angeklagten einen „absoluten Vernichtungswillen“. Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Vielmehr sei es in einem spontanen Streit zu dem tödlichen Gewaltakt gekommen.