Ein neues Bestattungsrecht für Rheinland-Pfalz rückt näher. Es dürfte eine Reihe neuer Bestattungsarten erlauben und Änderungen bei der Leichenschau bringen.

Neue Bestattungsformen, Änderungen bei der Leichenschau und mehr: Ein neues Bestattungsrecht für Rheinland-Pfalz rückt näher und bringt voraussichtlich zahlreiche Änderungen rund um das Thema Tod. 

Künftig soll die Sargpflicht im Land wegfallen, das macht auch Tuchbestattungen für jedermann möglich. Erlaubt werden sollen auch Bestattungen in größeren Flüssen. Außerdem sind neue Regelungen bei früh in der Schwangerschaft gestorbenen Kindern angedacht. 

Obduktionspflicht in bestimmten Fällen auch bei Kindern

Am Dienstag beschäftigte sich das Kabinett in Mainz zum zweiten Mal mit dem Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Er dürfte nun Mitte Mai in erster Lesung im Landtag beraten werden. Ziel ist es dem Ministerium zufolge, die Novelle im Juli zu beschließen. Das ist im Einzelnen vorgesehen: 

Neue Formen der Bestattungen: Der geplante Wegfall der Sargpflicht macht Tuchbestattungen grundsätzlich möglich. Flussbestattungen sollen in den großen Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar erlaubt werden. Bislang gab es in Deutschland nur die Möglichkeit von Seebestattungen an der Küste.Diamanten: Rheinland-Pfalz möchte auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden. In Deutschland ist das Fertigen solcher Erinnerungsstücke zwar nicht möglich, wohl aber zum Beispiel in den Nachbarländern Schweiz und Österreich. Sternenkinder: Auch Kinder, die vor der 24 Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot geboren werden, wurden laut Ministerium bislang als Fehlgeburten betrachtet. Mit der Reform sollen auch diese Kinder formell beerdigt werden können. Leichenschauwesen: Es soll eine Obduktionspflicht auch für Kinder bis zum 6. Lebensjahr kommen, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist. Das sei zwar ein Eingriff in das im Grundgesetz geregelte Totenfürsorgerecht der Eltern, teilte das Ministerium mit. Das Interesse an der Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern wiege aber schwerer. Ein Fremdverschulden, zum Beispiel bei einem Schütteltrauma, könne nur mit einer Obduktion festgestellt werden. 

Es gehe bei der Novelle unter anderem darum, Raum zu geben, dass Menschen ihre Trauer auf ihre eigene Weise leben könnten, sagte Minister Clemens Hoch (SPD). Das bisherige Bestattungsrecht gelte seit rund 40 Jahren. Mittlerweile decke es den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel nicht mehr ab. Bestattungen seien ein sehr persönliches und emotionales Thema. Heutzutage wünschten sich viele Menschen mehr Freiheiten, um ganz individuell Abschied nehmen zu können. 

Die ein oder andere Änderung an dem bisherigen Entwurf könnte es aber noch geben. Nach der ersten Lesung im Landtag dürften sich noch Landtagsausschüsse damit beschäftigen. 

Der Bestatterverband Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich, dass es eine Novelle geben wird. Die Idee etwa, Beisetzungen von Totenasche in Flüssen als erstes Bundesland zu erlauben, sei interessant. Vorbehaltlich der wasserschutz- und naturschutzrechtlichen Zulässigkeit stehe der Verband dem positiv gegenüber. 

Bestatterverband steht Novelle grundsätzlich positiv gegenüber

Allerdings rät der Verband davon ab, die Verstreuung von Asche zu erlauben. Sonst könne es durch Wind und Wellenbewegungen zu „ungewünschten Situationen mit verwehter Totenasche an Bord, am Ufer und auf anderen Schiffen kommen“, heißt es in einer Stellungnahme vom Januar. 

Mit Blick auf die Aufhebung der Sargpflicht und die grundsätzliche Möglichkeit einer Tuchbestattung schrieb der Verband, dass die Beisetzung in einem Sarg die erste Phase des Verwesungsvorganges durch die umgebende Luft im Sarg fördere. Der Sauerstoff in diesem Raum werde benötigt, um den biologischen Prozess der Verwesung zu beschleunigen. 

Bei muslimischen Tuchbestattungen werde ein Holzverbau über dem Leichnam in die Grabstelle eingebracht, damit ebenfalls ein Luftraum um den Toten entstehe. Der Verband betonte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gerne für den fachlichen Austausch zur Verfügung zu stehen.