Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD geht auf die Kritik der Gemeinschaftsschulen ein und will es ihnen nun selbst überlassen, wann sie Versetzungsentscheidungen treffen.

Die Thüringer Brombeer-Landesregierung will für Gemeinschaftsschulen Ausnahmen beim Sitzenbleiben in der Schulordnung verankern. „Aber wir werden den Gemeinschaftsschulen auch die Möglichkeit weiterhin lassen, dass sie nach ihren pädagogischen Konzepten entscheiden können“, sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU). 

Die Versetzungsentscheidung komme ab Klasse sechs für alle Schularten. Neu sei für die Gemeinschaftsschulen, dass sie das Sitzenbleiben auch in Klasse sechs und sieben einführen könnten. Darüber sollen künftig die Schulkonferenzen entscheiden. 

Reaktion auf Kritik

An einem ersten Entwurf zur Schulordnung hatte es heftige Kritik von Gewerkschaften, Vertretern der Gemeinschaftsschulen und der oppositionellen Linken gegeben. Sie sahen reformpädagogische Konzepte in Gefahr, durch Pläne, das Sitzenbleiben künftig ab Klasse sechs wieder in jedem Schuljahrgang zu ermöglichen. Auch die Pläne zur Wiedereinführung von sogenannten Kopfnoten etwa für Verhalten oder Mitarbeit standen teils in der Kritik. 

Tischner sagte, der erste Entwurf habe sich stark am Koalitionsvertrag orientiert. Nun gehe es um die Details. Er sei dankbar für die Hinweise bei der Anhörung, vor allem aus den Gemeinschaftsschulen. „Wir sind ja ganz am Anfang eines Verfahrens.“

Kopfnoten will Tischner ab der ersten Klasse einführen. Sein Ministerium arbeite an einem Kriterienkatalog, an dem sich die Lehrerinnen und Lehrer orientieren können.