Der illegal erschossene Wolf im Westerwald beschäftigt die Justiz und erhitzt die Gemüter. Naturschützer und Jäger sind entsetzt.

Der Landesjagdverband und der Nabu haben die illegale Tötung einer Wölfin in Fiersbach (Kreis Altenkirchen) kritisiert. „Diese Handlung stellt einen groben Rechtsverstoß dar“, sagte der Präsident des Landesjagdverbands, Dieter Mahr. „Wir und unsere 20.000 aufrichtigen und engagierten Jägerinnen und Jäger im Verband distanzieren uns vollumfänglich von dieser Tat und werden umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen.“.

Die bereits im Februar tot aufgefundene Wölfin sei erschossen worden, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Koblenz mitgeteilt. Bei der Wölfin GW4599f handelt es sich den Jägern zufolge um ein neun Monate altes Jungtier.

Nabu hält Aufklärung über den Wolf für notwendig 

Der Abschuss eines Wolfes sei grundsätzlich eine Straftat, hieß es bei der SGD. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft eine Anzeige der SGD. 

Der Fall zeige, „dass immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierart lernen“, sagte Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin beim Nabu Rheinland-Pfalz. Auch in anderen Bundesländern komme es immer wieder zu illegalen Tötungen von Wölfen.