Wer einen schlechteren Notenschnitt als 2,2 hat, muss für die Aufnahme am Gymnasium einen Probeunterricht überstehen. Das sorgt für viel Diskussion – und beschäftigt die Justiz.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Probeunterricht beim Wechsel aufs Gymnasium erneut für rechtens erklärt. Es wies in zehn Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. „Die Ausgestaltung des Probeunterrichts und die jeweils konkreten Bewertungen seien rechtlich nicht zu beanstanden“, hieß es.
Vor Gericht gezogen waren nach den Angaben Schüler, die weniger als die geforderten 75 Prozent der erreichbaren Bewertungseinheiten beim Probeunterricht erzielten. Über weitere Beschwerden von Betroffenen hatten die Verwaltungsrichter bereits im März entschieden. Auch in diesen Fällen hatten die Schüler keinen Erfolg.
Die Betroffenen können nun jeweils Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz – dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – einlegen. In erster Instanz sind nach Angaben der Gerichtssprecherin alle Eilverfahren entschieden. Es liegen aber auch Klagen von Betroffenen vor, sodass sich das Gericht noch tiefergehend mit der Thematik befassen wird.
Nur wenige bestehen Probeunterricht
Angehende Siebtklässler bekommen nur bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 eine Empfehlung für das Gymnasium und ab 2,3 eine für eine integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Grundsätzlich galt das auch bisher. Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Empfehlung.
Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren. Dieses Modell wird durch den Probeunterricht abgelöst.
Einen ersten Durchlauf des Probeunterrichts bestanden laut Bildungsverwaltung nur 2,6 Prozent der 1.937 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.