Der Anschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin sollte 1995 erfolgen. Rund 30 Jahre später stehen zwei Männer vor Gericht und gestehen die Tat. In Aussicht steht ein mildes Urteil.

Im Prozess um einen gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin vor rund 30 Jahren hat die Bundesanwaltschaft Bewährungsstrafen beantragt. Beide Angeklagte sollen wegen der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Die beantragten Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren sollen für die Angeklagten Peter K. (65) und Thomas W. (62) zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem beantragte die Bundesanwaltschaft, die Haftbefehle gegen sie aufzuheben. Das Gericht will sein Urteil am Dienstag sprechen. 

Für Prozess nach Flucht zurückgekehrt 

Die beiden Männer waren für den Prozess vor dem Berliner Kammergericht nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem sie jahrzehntelang im Ausland untergetaucht waren. Beide legten über ihre Anwälte Geständnisse ab. 

Vorausgegangen war eine sogenannte Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Danach ist im Fall von Geständnissen eine Freiheitsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt worden. Die Untersuchungshaft war bereits am ersten Prozesstag für die beiden Männer ausgesetzt worden. 

Die Verteidigung beantragte jeweils, das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen. Hintergrund ist, dass die Anklage den Männern nicht den geplanten Anschlag vorwirft, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt – was die Verteidigung kritisiert. Für den Fall, dass die Richter dieser Argumentation nicht folgen, beantragte der Anwalt von Thomas W. eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. 

Nach Rückkehr am Flughafen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte im Dezember 2024 Anklage wegen Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gegen die Männer erhoben. Wenige Tage vor dem Prozess kehrten die Männer aus Venezuela nach Deutschland zurück. Sie wurden am Berliner Flughafen festgenommen und kamen bis zum Prozessbeginn in Haft. 

Laut Geständnis planten Peter K. und Thomas W. sowie ein inzwischen gestorbener Komplize als Gruppe unter dem Namen „Das K.O.M.I.T.T.E.E.“ im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Vor allem Abschiebungen von kurdischen Unterstützern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in türkische Gefängnisse habe man verhindern wollen. 

Dafür füllten sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen und bauten Zeitzünder ein, wie sie gestanden. Der Anschlag scheiterte, weil beim Umladen auf einem Parkplatz eine Polizeistreife auftauchte. Die Männer flüchteten und verließen Deutschland für lange Zeit.