Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat vier Angeklagte wegen der Zahlung von Schwarzlöhnen zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten sowie einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Schuldig gesprochen wurden die beiden Hauptangeklagten wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung in insgesamt 45 Fällen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Zwei mitangeklagte Frauen wurden wegen Beihilfe dazu verurteilt.

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden angeklagten Männer als Geschäftsführer eines Bauunternehmens Scheinrechnungen eine unbekannt gebliebene Anzahl von Arbeitskräften zum Teil oder komplett schwarz bezahlte. Den Behörden entstand ein Schaden von fast 1,5 Millionen Euro.

Zudem gaben sie falsche Lohnsteuervoranmeldungen ab. Dadurch zahlten sie mehr als 300.000 Euro zu wenig. Die beiden mitangeklagten Frauen unterstützten die Männer als Bürokräfte.