Eine junge Bankmitarbeiterin meldet einen Einbruch. Doch dann kommen Zweifel auf. Jetzt ist sie selbst verurteilt worden.

Sie meldete einen Bankraub – doch war selbst Täterin. Das Landgericht München I hat eine junge Bankangestellte wegen Diebstahls, Vortäuschens einer Straftat und Missbrauchs von Notrufen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ihr drei Jahre jüngerer Freund, der laut Anklage Geld aus dem Diebstahl bekommen hatte und wegen Begünstigung angeklagt war, bekam als Heranwachsender einen Dauerarrest von vier Wochen, den er jedoch durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen hatte.

Das Gericht sah es nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagte einem unbekannten Mittäter den Zutritt zu den Tresorräumen der Bank ermöglichte, in der sie damals beschäftigt war, und dass dieser Mittäter mehr als 450.000 Euro stahl. 

Die Angeklagte drückte anschließend den Alarmknopf und gab gegenüber der Bank und der Polizei an, sie sei überfallen worden. Damit löste sie einen Großeinsatz aus, in dessen Rahmen zwei Männer festgenommen wurden, die auf ihre angebliche Täterbeschreibung passten. All das hat die heute 23-Jährige vor Gericht gestanden. Wer ihr Mittäter war, mit dem sie den Tatplan gemeinsam gefasst hatte, sagte sie nicht. 

100.000 Euro wurden bei ihrem mitangeklagten Freund in einer Matratze gefunden; wo der Rest blieb, ist bis heute unbekannt.