Wegen eines flüchtlingsfeindliches Posts auf der Onlineplattform Facebook hat das Landgericht Zwickau einen 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 390 Euro verurteilt. Er wurde in dem Berufungsverfahren der Volksverhetzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Amtsgericht in der sächsischen Stadt hatte ihn zuvor freigesprochen.

Der Mann hatte laut Gericht im April 2023 ein Bild auf Facebook veröffentlicht, auf dem ein mit dunkelhäutigen Menschen gefülltes Schlauchboot zu sehen war, vor dem eine grüne Kugel mit Stacheln trieb. Versehen war das Bild mit der Unterschrift „Gute Miene zum bösen Spiel.“ Nach Überzeugung des Amtsgerichts wollte der Angeklagte damit die dort abgebildeten Flüchtlinge als unwert und unwürdig darstellen.

Allerdings sah das Amtsgericht im Gegensatz zum Landgericht den Straftatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an. Als Grund führte es an, dass sich die fragliche Handlung nicht erkennbar gegen Teile der Bevölkerung richte, die tatsächlich in Deutschland lebe. Im Prozess am Landgericht plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 455 Euro. Die Verteidigung beantragte, die Berufung zurückzuweisen.