Steht Donald Trumps aggressive Zollpolitik auf juristisch tönernen Füßen? Erneut kassiert der US-Präsident eine Niederlage vor Gericht. Doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.
Rolle rückwärts oder bleibt doch alles wie gehabt? Ein Gerichtsentscheid in den USA wirft Fragen zur Wirksamkeit der Zölle auf Importwaren aus dem Ausland auf. US-Präsident Donald Trump will die juristische Auseinandersetzung eskalieren – bis vor den Obersten Gerichtshof.
Was haben die Richter entschieden?
Den Richtern sind weniger die Zölle an sich ein Dorn im Auge, sondern eher die juristische Argumentation, die der US-Präsident dafür heranzieht. Er behauptet, dass es einen Notstand gebe – und deshalb die Anwendung eines entsprechenden Gesetzes aus dem Jahr 1977 gerechtfertigt sei. Trump verweist auf ein Ungleichgewicht im internationalen Handel zulasten der USA und meint, dass die Vereinigten Staaten unfair behandelt worden seien.
Das Gesetz besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress – das Parlament der USA – angerufen werden muss. Im Falle der weitreichenden Zölle auf Importprodukte und des dafür herangezogenen Notstandsgesetzes hat das Berufungsgericht dem Präsidenten – wie schon die Vorinstanz – eine solche Befugnis nun jedoch abgesprochen. Zölle seien eine Kernkompetenz des US-Kongresses, unterstrichen die Richter.
Wurden die Zölle damit gestoppt?
Vorerst nicht. Die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft – dadurch bekommt die US-Regierung Zeit, sie vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Genau das will Trump nun tun – in der Hoffnung, dass die in seiner ersten Amtszeit nach rechts gerückte Richterriege des Supreme Courts in seinem Sinne entscheidet. Er beeilte sich auch, dem Eindruck einer Niederlage entgegenzutreten. Kurz nach der Entscheidung schrieb er auf seiner Plattform Truth Social: „ALLE ZÖLLE SIND WEITERHIN IN KRAFT!“
Ohnehin war es bei der vorherigen Bundesgerichts-Entscheidung nicht um alle Zölle gegangen. Ausgekoppelt waren etwa Abgaben auf Autos, Stahl, Aluminium, Arzneimittel und Halbleiter.
Was ist mit Deutschland?
Für die meisten Produkte, die aus Deutschland und anderen EU-Staaten in die USA eingeführt werden, gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 15 Prozent. Das ist das Ergebnis einer nach zähen Verhandlungen erzielten Einigung zwischen Trumps Regierung und der EU. Es ist unklar, wie genau sich die Entscheidung der Richter darauf auswirken könnte.
Streng genommen bezog sich das US-Gericht in niedrigerer Instanz auf einen älteren Stand vom April. Damals hatte Trump auf einer riesigen Tafel im Rosengarten des Weißen Hauses hohe Zölle gegen eine Vielzahl von Ländern angekündigt. In den Wochen und Monaten danach gab es allerdings Fristverlängerungen, Verhandlungen und Briefe aus dem Weißen Haus – Zollsätze wurden zum Teil abgesenkt, im Falle mancher Länder noch weiter erhöht. Den angeblichen Notstand zog Trump dabei auch weiterhin als Argumentationsgrundlage heran.