Da hat er was losgetreten: Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow will Schwarz-Rot-Gold zur Diskussion stellen – Farben mit Geschichte.
Alles neu! Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow will ran an unsere Staatssymbole. Unsere Hymne, unsere Flagge, unser Grundgesetz: Alles will der Linken-Politiker auf den gesamtdeutschen Prüfstand stellen – und per Volksabstimmung den Souverän über Alternativen entscheiden lassen. „Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, sagt Ramelow der „Rheinischen Post“. „Viele fremdeln (…) mit der Nationalfahne“, behauptet er vor allem mit Blick auf die Menschen im Osten der Republik.
Kurze Geschichte der deutschen Nationalfarben
Dies kann man in der Tat vielerorts beobachten, wenn man schwarz-weiß-rote Reichsflaggen in Vorgärten oder als Aufkleber auf Autos sieht. Ob diese Menschen nur mit der Nationalflagge „fremdeln“ oder gar ein ganz anderes Problem mit unserem Staat haben, sei dahingestellt.
Fest steht: Schwarz-Rot-Gold ist die Bundesflagge – und sie hat eine lange, demokratische Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert in die Zeit des Deutschen Bundes zurückführt.
Das bei den Kämpfen in den Befreiungskriegen beteiligte „Lützower Freikorps“ trug schwarze Uniformen mit roten Verzierungen und goldenen Knöpfen und gilt als inoffizieller Urheber der deutschen Nationalfarben. Auf dem Hambacher Fest 1832 trugen bereits viele Teilnehmer schwarz-rot-goldenen Fahnen, in der Öffentlichkeit wurden die Farben mehr und mehr zum Zeichen für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit – sie wurden letztlich zum Symbol für die Revolution 1848/49, sodass der Frankfurter Bundestag Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes erklärte. Die Nationalversammlung für das Deutsche Reich folgte dem. Spätestens seitdem stehen die Farben für ein einiges und freies Deutschland.
Schwarz-Rot-Gold waren ab 1848 die Farben des Deutschen Bundes
Erst auf Bestreben Bismarcks änderte sich dies wieder: Im Zuge der Reichseinigung unter preußischer Führung wurden die Nationalfarben geändert, in Schwarz-Weiß-Rot. Schwarz-Weiß stand hierbei für die traditionellen Farben Preußens, Rot für die Hansestädte, die zum Wohlstand beitrugen. Unter der Herrschaft von Kaiser Wilhelm II. ab 1888 hatten sich die neuen Nationalfarben endgültig durchgesetzt.
Die Farben des Deutschen Kaiserreichs
Der Erste Weltkrieg war eine Zäsur – nicht nur für Deutschland, auch für seine Flagge. In der Verfassung der Weimarer Republik ab 1919 wurde festgelegt: „Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold.“ Allerdings war ein beträchtlicher Teil der Öffentlichkeit gegen die Ablösung der Farben des Kaiserreichs. Als Kompromiss wurde festgeschrieben: „Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“ Populär wurde Schwarz-Rot-Gold trotz der Festlegung in dieser Zeit jedoch nie – auch wegen der vielen Gegner der Republik.
Handelsflagge in der Weimarer Republik
So war es nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 eine der ersten Amtshandlungen, die Entscheidung des Parlaments rückabzuwickeln. Schwarz-Weiß-Rot wurden wieder die offiziellen Nationalfarben. Fortan gab es zwei Nationalflaggen: Die traditionelle mit drei übereinanderliegenden Balken und ab 1935 die ebenfalls in Schwarz-Weiß-Rot gehaltene Hakenkreuzflagge, die auch zum Symbol der NSDAP wurde – bis heute ist die Flagge ein Zeichen für Unrecht und Menschenverachtung.
Die Hakenkreuzflagge des nationalsozialistischen Deutschlands
Nach der Befreiung 1945 blieben die deutschen Besatzungszonen zunächst ohne staatliche Institutionen und ohne Flagge oder andere Symbole. Bereits vor der Gründung der beiden deutschen Staaten begannen die Diskussionen über die zukünftigen Farben – entschieden wurden sie aber erst 1949. Die DDR wählte Schwarz-Rot-Gold als Flagge, ab 1959 auch mit ihrem Staatswappen, dem Ährenkranz mit Hammer und Zirkel. Und auch in der Bundesrepublik legte man im Grundgesetz fest: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“
Die Flagge der DDR bis zu ihrem Ende 1990
Mit der Normalisierung des Lebens wuchs die Akzeptanz für Schwarz-Rot-Gold auf beiden Seiten der Grenze, die Farben wurden Ende der 1980er-Jahre nur noch von einer Minderheit infrage gestellt. Erst im Zuge der Wiedervereinigung gab es Gelegenheit, über neue gesamtdeutsche Symbole nachzudenken. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes war aber auch seinerzeit schnell klar: Die gesamtdeutschen Farben sind schwarz-rot-gold – und wieder ein Symbol für Einigkeit und Freiheit. Der Umgang mit den Nationalfarben wurde zunehmend unverkrampfter, zu beobachten beispielsweise während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, als die Flagge zum Straßenbild gehörte.
Schwarz-Rot-Gold kann nur per Grundgesetz-Änderung abgeschafft werden
Geändert werden können die deutschen Nationalfarben übrigens nur mit Zweidrittelmehrheit, sie genießen Verfassungsrang. Ob Ramelow mit seinem Vorstoß erfolgreich sein wird, erscheint demnach ungewiss. Denn auch der Deutsche Bundestag stellt fest: „Die Deutschen identifizieren sich mit diesen Farben wie nur selten zuvor in ihrer wechselvollen Geschichte.“
Quellen: Grundgesetz, Deutscher Bundestag, Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesregierung, „Rheinische Post“