Nach jahrelanger Unterbrechung wird die Klage gegen den Nationalpark Sächsische Schweiz erneut verhandelt. Die Gemeinde Lohmen kritisiert die Verordnung.

Nach jahrelanger Unterbrechung beschäftigt eine Klage gegen die Nationalparkregion Sächsische Schweiz wieder das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Gemeinde Lohmen, auf deren Gebiet sich die beliebte Touristenattraktion Bastei befindet, hatte die Klage gegen das Umweltministerium bereits 2003 eingereicht, die Verhandlung ruhte aber ab 2020.

Gemeinde sieht Handlungsspielräume beschränkt

„Wir möchten auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt werden“, sagte Bürgermeisterin Silke Großmann (CDU) beim Verhandlungstermin in Bautzen. Man sei aber vielmehr Bittsteller, es gebe das Gefühl von Misstrauen gegenüber den Gemeinden. 

Die Gemeinde bemängelt die Verordnung insgesamt und stellt damit die Errichtung der Nationalregion Sächsische Schweiz infrage. Dabei geht es unter anderem um die Frage der Zuständigkeit des Umweltministeriums. Die Gemeinde sieht ihre Handlungsspielräume beschränkt, da für viele Vorhaben zusätzliche Genehmigungen nötig sind. 

Voraussetzungen für einen Nationalpark erfüllt?

Zudem sieht die Gemeinde die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die damalige Errichtung eines Nationalparks nicht gegeben. Es geht etwa um die Größe des Gebiets, das 9.350 Hektar Fläche umfasst. Auch ein möglichst durch Menschen unbeeinflusster Zustand der Natur soll laut Klage nicht überall gegeben sein. So würden etwa die meisten der Felsen, die die Einzigartigkeit der Region ausmachen, intensiv touristisch genutzt, sagte Rechtsanwalt Joachim Kloos, der die Gemeinde Lohmen in dem Verfahren vertritt.

Eingrenzung beanstandet

Auch gegen die Begrenzung des Gebiets richtet sich die Klage, besonders gegen Einbezug der Bastei und der ehemaligen Bergbaulandschaft Wismut, wo zu DDR-Zeiten Uran abgebaut wurde. Das Gebiet um die Bastei sei komplett touristisch geprägt, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Mittag. Nach Darstellung des Umweltministeriums stellt dies jedoch kein Problem dar. Das Naturerleben sei eines der Schutzziele in Nationalparks.