Elektronischen Fußfesseln nach dem sogenannten spanischen Modell erkennen, wenn Täter dem Opfer zu nahe kommen. Hessen setzt die Technik seit Januar ein. Wirkt der Schutz?

Mehr als ein halbes Jahr nach dem ersten Einsatz einer elektronischen Fußfessel mit neuer Technik in Hessen zieht Justizminister Christian Heinz (CDU) eine positive Bilanz. Es habe keine Übergriffe von Trägern der sogenannten spanischen Fußfessel auf die geschützten Personen gegeben, erklärte er in Wiesbaden. Wenn bei der Überwachungsstelle eine Meldung eingegangen sei, habe jeweils mit einer direkten Kontaktaufnahme reagiert werden können. 

„Das zeigt: Der Schutz der Opfer ist mit der neuen Technik ausgebaut und verbessert worden“, erklärte Heinz. Die erste spanische Fußfessel war in Hessen Ende Januar im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zum Einsatz gekommen. Aktuell (Stichtag 25. August) gibt es nach Angaben des Ministeriums neun Fälle, in denen die neue Technik zum Zuge kommt. 

System registriert Standort von Aggressor und Opfer

Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz von elektronischen Fußfesseln besteht laut Ministerium darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden. Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des Angreifers als auch den des Opfers. Wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich nähern, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.

Hessen begrüßt Gesetzesinitiative des Bundes

Vor wenigen Tagen stellte das Bundesjustizministerium geplante Änderungen für das Gewaltschutzgesetz vor, wonach Opfer von häuslicher Gewalt durch den Einsatz elektronischer Fußfesseln künftig besser geschützt werden sollen. Die Novelle sieht vor, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. Die überwiegende Zahl der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Gewaltschutzgesetz erarbeitet, der weitreichende Änderungen zugunsten des Schutzes von Frauen beinhalten soll“, sagte Heinz. „Der Entwurf enthält zentrale Punkte, für die wir uns beim Bund eingesetzt haben. Das Tragen der Fußfessel soll auf sechs Monate erweitert werden. Das würde uns beträchtlich weiterbringen.“

Die Polizeigesetze der Länder ermöglichen den Einsatz nach häuslicher Gewalt bislang nur kurzfristig und vorübergehend. Mit elektronischen Fußfesseln werden auch in bestimmten Fällen verurteilte Straftäter nach einer Haftstrafe überwacht.