Ein Mann stürmt mit einem Messer durch das Treppenhaus eines Hamburger Mehrfamilienhauses. Im vierten Stock greift er zwei Männer an. Am Landgericht beginnt die juristische Aufarbeitung der Tat.

Wegen beinahe tödlicher Messerstiche auf zwei Männer in Hamburg-Ottensen hat am Landgericht ein Prozess gegen einen 33-Jährigen begonnen. Der Angeklagte griff nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Abend des 14. Februar seinen Schwiegervater an der Wohnungstür an. Der 56-Jährige erlitt einen fünf Zentimeter tiefen Stich in den Brustkorb. 

Der Sohn des Verletzten kam seinem Vater zu Hilfe und konnte den Angreifer schließlich in die Flucht schlagen. Allerdings wurde auch er schwer verletzt. Der 22-Jährige erlitt zwei erhebliche Schnittverletzungen am Oberkörper. Sowohl beim Vater als auch beim Sohn seien die Verletzungen nur zufällig nicht lebensgefährlich gewesen, erklärte der Staatsanwalt.

Angeklagter in Dortmund verhaftet

Unmittelbar nach der Tat war eine Fahndung der Polizei zunächst erfolglos geblieben. Rund zwei Wochen später wurde der Angeklagte in Dortmund verhaftet. Zielfahnder lokalisierten ihn nach Angaben der Polizei in einer Gaststätte, wo ihn Spezialkräfte festnahmen. Jetzt lautet die Anklage gegen den 33-Jährigen auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag.

In das Mehrfamilienhaus gelangte der Angeklagte an jenem Freitagabend, indem er sich als Paketbote ausgab, wie der Staatsanwalt sagte. Dann sei er durchs Treppenhaus bis zur Wohnung im vierten Stock gelaufen. Nach der Tat sei er mit einem vor dem Haus abgestellten Auto geflüchtet.

Panischer Notruf

Der Verteidiger kündigte eine schriftliche Erklärung seines Mandanten für den nächsten Prozesstag an. Dann werde er auch Fragen entgegennehmen. Die beiden bei der Tat verletzten Männer saßen dem türkischen Angeklagten zunächst als Nebenkläger gegenüber. Weil sie als Zeugen gehört werden sollen, verließen sie auf Bitten der Vorsitzenden Richterin den Saal. 

Das Gericht nahm Fotos vom Tatort, dem Treppenhaus mit Blutspuren, sowie vom Auto des mutmaßlichen Täters in Augenschein. Auch die Aufzeichnungen zweier Notrufe bei der Feuerwehr ließ die Richterin abspielen. Auf einem waren zwei Frauen der betroffenen Familie zu hören. Die Antworten auf Fragen des Feuerwehrbeamten waren übertönt von Schreien und dem Weinen einer der Frauen. Eine Nachbarin aus dem fünften Stock meldete den Vorfall mit ruhiger Stimme. Der Angeklagte hörte die Aufzeichnungen mit gesenktem Kopf und schwer atmend.