In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling „eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte“. Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.

Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als „Verdachtsfall“ einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.

Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur „Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte“ leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen „juristische Orientierung geben“.

Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.

Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses „unverzüglich“ beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.

Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.

Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese „zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind“. 

Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.