Ein Vater und seine neue Frau sollen ihren Jungen monatelang misshandelt haben. Dann lief der Sechsjährige davon. Die Ankläger verlangen harte Strafen.
In einem Prozess um eine monatelange Misshandlung eines Vorschulkindes in Schwaben haben die Ankläger für beide Elternteile mehrjährige Gefängnisstrafen gefordert. Für den leiblichen Vater des heute sechs Jahre alten Jungen verlangte der Staatsanwalt drei Jahre und zehn Monate Haft, für die Stiefmutter dreieinhalb Jahre.
Die Verteidiger sprachen sich hingegen vor dem Amtsgericht Augsburg in beiden Fällen für Bewährungsstrafen aus. Der 33 Jahre alte Mann und seine 35 Jahre alte Ehefrau sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Das Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden.
Laut Anklage sollen der Vater und die Stiefmutter den Buben im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt haben. Zudem sei dem Kind wiederholt Essen und Trinken verweigert worden. Die leibliche Mutter des Kindes war gestorben, als der Bub vier Jahre alt war.
Sechsjähriger flüchtete aus Elternhaus
Das Martyrium endete nach Angaben der Ermittler im vergangenen Januar, als der Junge aus dem Haus fliehen konnte und an einer Straße von einer Zeugin aufgegriffen wurde. Der Sechsjährige wurde vom Jugendamt dann in einer Kinderwohngruppe untergebracht. Die Eltern haben die Taten den Angaben zufolge teilweise eingeräumt.
Die Rechtsanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, die als Nebenklägerin den Sohn in dem Verfahren vertritt, verlangte für den Vater mit vier Jahren Gefängnis noch eine härtere Strafe als die Staatsanwaltschaft. Für die Frau hielt sie drei Jahre und vier Monate Haft für angemessen. „Er ist wie der letzte Dreck zu Hause behandelt worden“, sagte sie über das Schicksal des Buben. Sie betonte, dass der Sechsjährige bis heute immer wieder betone, dass er seinen „Papa nie wieder sehen“ wolle.