Vor Jahrzehnten wird eine angehende Erzieherin in der Nähe von Schweinfurt getötet. Nun hat ein Gericht einen ehemaligen US-Soldaten wegen Mordes verurteilt. Ein Fehler, finden die Verteidiger.

Mehr als 47 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt einen 71-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft des ehemaligen US-Soldaten, der zur Tatzeit 24 Jahre alt war. Der Angeklagte hingegen hatte im Prozess seine Unschuld beteuert, seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Einer der beiden Anwälte hatte zudem für den Fall einer geplanten Verurteilung seines Mandanten beantragt, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Der 71-Jährige habe am Tattag eine posttraumatische Belastungsstörung gehabt und sei aufgrund der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen, begründete der Jurist diesen Antrag – den er allerdings nicht als Geständnis verstanden haben wollte. Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt.

DNA des Verdächtigen an Opferkleidung

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den ehemaligen US-Soldaten verlangt, der 1978 in Schweinfurt stationiert war. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des 18 Jahre alten Opfers verwiesen. Zudem gebe es zwei voneinander unabhängig zustande gekommene Aussagen von Zeugen, denen der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll.

Affäre mit dem Opfer?

Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Die Ermittler glauben allerdings, dass der zur Tatzeit am 20. April 1978 verheiratete Mann mit dem Opfer eine Affäre hatte. Der damals 24-Jährige soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen. 

Wäre die Kammer nicht davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte tatsächlich der Täter war und zudem Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe nachweisbar sind, hätte sie den 71-Jährigen wohl freisprechen müssen: Alle anderen möglichen Tatvorwürfe außer Mord sind nach so langer Zeit bereits verjährt.