Ein US-Soldat wird sich demnächst vor dem Landgericht Trier äußern müssen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Knapp drei Monate nach einem Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei Schwerverletzten auf der Autobahn 60 in der Eifel hat die Staatsanwaltschaft gegen den beschuldigten US-Soldaten Anklage erhoben. Ihm werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der US-Amerikaner soll in der Nacht zum 3. Mai bei Landscheid im Kreis Bernkastel-Wittlich mit seinem Auto in falscher Richtung unterwegs gewesen sein. Er stieß demnach „bei hoher Geschwindigkeit“ frontal mit einem Wagen zusammen, in dem drei junge Frauen saßen. Die 23 Jahre alte Fahrerin kam dabei ums Leben, ihre beiden 24 Jahre alte Mitfahrerinnen erlitten schwere und teils lebensgefährliche Verletzungen.
Der Soldat sei bei der Fahrt alkoholisiert gewesen. Eine Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,42 Promille ergeben, hieß es. Nach vorläufigen Erkenntnissen sei der damals 23-Jährige spätestens an der Anschlussstelle Bitburg falsch auf die Autobahn aufgefahren. Der Unfall passierte, als die später gestorbene Fahrerin gerade dabei war, einen Lkw zu überholen.
Haftbefehl gegen US-Soldaten ergangen
Der beschuldigte US-Soldat der Air Base Spangdahlem in der Eifel habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Gegen ihn erging bereits Haftbefehl aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Trier. Er befinde sich derzeit entsprechend den Regelungen des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte.
Das Landgericht Trier hat laut Staatsanwaltschaft nun über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest.
Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten gibt Deutschland eigentlich an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts vor. Dieser Fall bleibt aber bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht demnach keine Nebenklage vor.