Die Initiative gegen „Gendern in Bildung und Verwaltung“ ist vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht wies die Anträge der Initiative zurück.
Die Volksinitiative gegen „Gendern in Bildung und Verwaltung“ ist in ihrem Kampf gegen Bürgerschaft und Senat vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht auf ganzer Linie gescheitert. Das Gericht wies in seinem am Freitag verkündeten Urteil sämtliche Anträge der Initiative zurück oder erklärte sie für unzulässig beziehungsweise unbegründet.
Volksbegehren im vergangenen Sommer gescheitert
Die Volksinitiative gegen „Gendern in Bildung und Verwaltung“ war im vergangenen Sommer mit ihrem Volksbegehren gescheitert. Statt der notwendigen rund 65.800 Stimmen bekam sie nach Angaben des Senats nur knapp 55.100 Unterschriften zusammen.
Aus Sicht der Initiative ging es dabei aber nicht mit rechten Dingen zu. So habe die Bürgerschaft dafür gesorgt, dass das Volksbegehren in den Sommerferien habe stattfinden müssen und die Initiative damit geringere Erfolgsaussichten gehabt habe.
Aber auch der Senat habe das Seinige getan, indem er eine im Gesetz vorgesehene Online-Teilnahme an Volksbegehren nicht ermöglicht habe und unter anderem auch bei der Information der Wahlberechtigten und der Zahl der Eintragungsstellen nicht hilfreich gewesen sei.
Die Niederlage der Volksinitiative hatte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang Juni abgezeichnet. Damals hatte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler mit Blick auf die Vorschlagsliste der Initiative gesagt: „Wir sind kein Rechtsetzungsorgan.“