Grenzüberschreitende Berührungen und anzügliche Kommentare: Ein Göttinger Wissenschaftler hat über Jahre hinweg weibliche Nachwuchskräfte herabgewürdigt. Jetzt wurde ein früheres Urteil bestätigt.

Die Universität Göttingen zeigt sich enttäuscht von einem Urteil gegen einen Uni-Professor, der Studentinnen belästigt hat. Wegen langjährigen Belästigungen von Studentinnen und Mitarbeiterinnen bekommt der Professor für fünf Jahre rund 2.000 Euro weniger Gehalt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen, das damit rechtskräftig ist. Die Universität wollte mit der Disziplinarklage gegen den Beamten eigentlich dessen Entlassung erreichen.

Ob der Professor, noch einmal an der Hochschule arbeiten wird, ist nicht bekannt. Die Universität kündigte an, das Urteil gemeinsam mit der betroffenen Fakultät umzusetzen. „Zu Details dieser Umsetzung werden wir keine Stellung nehmen“, hieß es in einer Mitteilung. Die Universität hatte dem Mann bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichts Göttingen ein Hausverbot und ein Arbeitsverbot erteilt. Beides blieb auch nach dem Urteil in der ersten Instanz zunächst bestehen.

Urteil: Belästigungen über mehrere Jahre

Die Lüneburger Richter sehen es als erwiesen an, dass der Wissenschaftler mehrfach und über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen grenzüberschreitend berührt und sich ihnen gegenüber anzüglich geäußert hatte, wie das OVG bereits am Freitag mitteilte.

Die Frauen standen demnach in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Der Universitätsprofessor habe seine Stellung ausgenutzt, um seine Macht zu demonstrieren und die betroffenen weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Würde zu verletzen, heißt es in dem Urteil. 

Die Universität Göttingen teilte mit, sie nehme das Urteil respektvoll aber mit Enttäuschung zur Kenntnis. „Wir sehen uns dennoch in unserem konsequenten Vorgehen gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt bestätigt“, hieß es in einer Mitteilung weiter.

Mahnung durch Uni-Präsidentin zeigte keine Wirkung

Eine sogenannte Pflichtenmahnung durch die damalige Präsidentin der Universität in den Jahren 2012 und 2013 habe keine Verhaltensänderung bewirkt. Mildernd berücksichtigte das OVG, dass das circa acht Jahre dauernde Disziplinarverfahren eine Belastung für den Professor bedeutet habe. 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen war im Oktober 2023 gefallen. Damals war der beklagte Wissenschaftler 60 Jahre alt. Gegen die Entscheidung hatten sowohl der Professor als auch die Universität Rechtsmittel eingelegt. Die Hochschule hatte auch ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen und ihm verboten, seine Dienstgeschäfte zu führen.