Die Unionsfraktion ist der Meinung, dass der SPD-Mann seine Rolle als Ministerpräsident und als SPD-Politiker gleich zweimal vermischt hat. Doch juristisch wird wohl nur ein Fall geklärt.
Hat Alexander Schweitzer seine Rollen als Ministerpräsident und SPD-Politiker vermischt? Darum geht es in einem juristischen Streit zwischen Schweitzer und der CDU-Fraktion. Der Verfassungsgerichtshof hat nun einen Teil der Organklage der CDU-Fraktion gegen den Ministerpräsidenten eingestellt.
Allerdings wirft die CDU dem Ministerpräsidenten eine weitere Verletzung dieses Gebots vor, so dass ein anderes Verfahren weitergeht. Das teilte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit.
Worum geht es?
Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag hat Schweitzer vorgeworfen, mehrfach gegen das sogenannte Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Das besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken dürfen. So wäre zum Beispiel Werbung für eine Partei über Mittel oder Accounts der Regierung nicht erlaubt.
Was hat die CDU dem Ministerpräsidenten genau vorgeworfen?
Zunächst ging es der CDU-Fraktion um Postings und einen Newsletter. Im Fokus dieses Streits standen veröffentlichte Aussagen Schweitzers rund um eine Migrationsdebatte im Bundestag. Die Unionsfraktion reichte in dem Fall Klage gegen den Regierungschef beim Verfassungsgerichtshof ein.
Die Landesregierung nahm die Veröffentlichungen aus dem Netz, Schweitzer räumte in dem Fall eine Verletzung des Neutralitätsgebots ein und versicherte, entsprechende Äußerungen künftig nicht mehr zu wiederholen.
Und um welchen Vorfall geht es jetzt noch?
Später kam dann aber noch ein weiterer Vorfall hinzu: Am 5. Mai gab es ein von der Staatskanzlei organisiertes Pressestatement in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin – dem Tag, an dem die SPD-Mitglieder des neuen Bundeskabinetts bekanntgegeben worden waren. Bei dem Termin waren neben Schweitzer die neuen SPD-Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz aus Rheinland-Pfalz dabei, nicht aber der ebenfalls aus Rheinland-Pfalz stammende neue CDU-Bundesminister Patrick Schnieder.
Daran störte sich die CDU-Fraktion und sagte, Schweitzer habe die Mittel seines Amtes genutzt, um der SPD Rheinland-Pfalz im demokratischen Wettbewerb der politischen Parteien einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.
Die Staatskanzlei hatte dazu mitgeteilt, dass die Landesregierung eine in jeder Hinsicht zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit betrieben habe. Diese habe weder in den parteipolitischen Wettbewerb eingegriffen, noch sei sie als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot zu werten.
Was genau hat jetzt der Verfassungsgerichtshof entschieden?
Ursprünglich hatte die CDU ihre erste Klage um den Vorfall in Berlin erweitert. Da die Landesregierung die ersten Veröffentlichungen aus dem Netz genommen hat, sieht das Gericht diesen Fall aber als erledigt an. Es hat daher vorgeschlagen, die Fälle im juristischen Verfahren abzutrennen. Die CDU-Fraktion hatte daraufhin den ersten Antrag für erledigt erklärt.
Das heißt: Zu dem Pressestatement in Berlin läuft noch ein Verfahren. Die vorherigen Äußerungen in Postings und der Newsletter davor sind allerdings erledigt und werden nicht weiter verfolgt.