Das Hin und Her um den Sylter Goldschakal erfährt eine neue Wendung: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun über die Abschussgenehmigung entschieden.
Er hat in den vergangenen Wochen fast 100 Schafe und Lämmer auf Sylt gerissen. Obwohl er zuletzt unauffällig blieb, sorgt der auf der Nordseeinsel umher streunende Goldschakal weiter für Unruhe – auch im rund 90 Kilometer entfernten Schleswig.
Sylter Goldschakal beschäftigt das Verwaltungsgericht
Das dortige Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Naturschutzverbandes gegen die zuvor erteilte Abschussgenehmigung am Donnerstag abgelehnt. Es liege eine „zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot“ des eigentlich geschützten Tieres vor, teilte eine Gerichtssprecherin dem stern mit. Durch die „Übertötung“ der Schafe und Lämmer stelle der Goldschakal auf Sylt eine Gefahr des „ernsten landwirtschaftlichen Schadens“ dar, die es abzuwenden gelte. Schafe sind auf der Insel, insbesondere für die Deichpflege und damit für den Küstenschutz, ein wichtiges Instrument. „Im Ergebnis überwiege das öffentliche Interesse am Vollzug der Ausnahmegenehmigung“, hieß es weiter.
Das Land Schleswig-Holstein hatte die Jagd auf den Goldschakal am 5. Juni erlaubt. Am 11. Juni setzte das Verwaltungsgericht die Ausnahmegenehmigung außer Kraft, um über den Eilantrag einer Naturschutzorganisation zu entscheiden, ohne dass unumkehrbare Fakten geschaffen werden. „Alle jagdlichen Maßnahmen sind ab sofort unzulässig“, erklärte daraufhin das Landesamt für Umwelt in Flintbek bei Kiel (der stern berichtete).
Ob die Behörde nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts den Goldschakal wieder zum Abschuss freigeben wird, war am Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen. Wo sich das Tier derzeit aufhält, ist unklar.
Gegen die Entscheidung aus Schleswig kann noch Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Quellen: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Landesamt für Umwelt, Nachrichtenagentur DPA