Der Verfassungsschutz Brandenburg betreibt laut Innenministerium 287 sogenannte Fake-Accounts in sozialen Netzwerken. Die AfD im Landtag fordert noch mehr Infos und will das juristisch durchsetzen.
Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag plant eine weitere Verfassungsklage gegen die Landesregierung wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Antwort zur Arbeit des Verfassungsschutzes. Das kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch an. Die Fraktion wollte vom Innenministerium unter anderem wissen, wie viele sogenannte Fake-Accounts der Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken betreibt.
Das Innenministerium antwortete zunächst, eine vollständige Beantwortung sämtlicher hier vorliegenden Fragen könne aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Mit der Antwort auf die Frage, welche Netzwerke und Chatgruppen und wie viele Accounts die Verfassungsschutzbehörde betreibe, würden zum Beispiel spezifische Informationen zur Tätigkeit, zum Erkenntnisstand und zu Aufklärungsschwerpunkten offengelegt.
AfD wollte mehr Informationen
Die AfD-Fraktion forderte weitere Auskunft und verwies auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von 2024, bei der es um eine Anfrage der Thüringer AfD im Landtag zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes Thüringen in sozialen Netzwerken und Chat-Gruppen ging. Darin heißt es unter anderem, die Mitteilung der Zahl der vom Verfassungsschutz erstellten und genutzten virtuellen Accounts – aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen – unterliege keinem Auskunftsverweigerungsrecht.
Das Brandenburger Innenministerium antwortete erneut und schrieb darin, der Verfassungsschutz betreibe insgesamt 287 Accounts auf entsprechenden Plattformen. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die AfD-Fraktion will nun wissen, auf welchen Plattformen und in welchem Bereich – Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus – sie angesiedelt sind. Weil ihr die bisherigen Informationen nicht ausreichen, kündigte sie ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht an. Es ist nicht die erste Verfassungsklage der AfD-Fraktion.
Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung vorerst aus
Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Weil die AfD dagegen eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichte und dies noch nicht entschieden ist, setzte der Verfassungsschutz diese Einstufung aber vorerst aus. Die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte Verfassungsschutzchef Jörg Müller im Mai entlassen, weil er sie über die Hochstufung zu spät unterrichtet haben soll. Lange trat im Zuge eines darauffolgenden Streits zurück, ihr Nachfolger wurde René Wilke.