Giftige Altlasten vom Schleswiger Wikingeck belasten die Schlei. Das Areal wird saniert, aber wer bezahlt was? Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, mit einem „Aber“.

Der Bund muss für einen Großteil der Altlastensanierung des Wikingecks an der Schlei in Schleswig aufkommen. Der Bund müsse 64,25 Prozent des gesamten Sanierungsumfangs bezahlen, entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig am Nachmittag nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung. In diesem Umfang sei der Bund Eigentümer der Sanierungsgrundstücke. Damit gab das Gericht einer Klage des Kreises Schleswig-Flensburg statt.

Bund und Kreis streiten seit Jahren darüber, zu welchem Anteil die Bundesrepublik Eigentümerin der betroffenen Sanierungsfläche und deshalb zur Kostentragung verpflichtet ist. Das Gericht hat allerdings die Berufung zugelassen. 

Eine der größten bekannten Altlasten im Land

Von dem Grundstück eines ehemaligen Gaswerks und einer Teer- und Dachpappenfabrik am Wikingeck gelangen bereits seit Jahrzehnten giftige Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei. Es gilt als eine der größten bekannten Altlasten in Schleswig-Holstein. Im Oktober 2023 haben die Sanierungsarbeiten begonnen. Die Sanierung geht ungeachtet des Streits über die Kostenübernahme voran. Die Arbeiten befinden sich nach Angaben des Kreises im Zeitplan. Demnach soll die eigentliche Sanierung bis Ende September abgeschlossen sein. Anschließend müssen die Flächen zur Nutzung wieder hergestellt werden. Dies kann nach Kreisangaben bis Anfang kommenden Jahres dauern.