Hat der Verdächtige seine damalige Freundin ausgenutzt? Das Vorgehen ist zumindest nicht neu.
Wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution muss sich ein junger Mann vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten. Der zur Tatzeit 19-Jährige soll seine damals 15 Jahre alte Freundin zur Prostitution gedrängt haben, wie es in der Anklage heißt. Zu Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Zeugen und des Opfers ausgeschlossen, wie der Richter sagte.
Laut Anklage spielte sich das Tatgeschehen im Juli und August in Göttingen ab. Der heute 21-Jährige soll laut Anklage dem Mädchen vorgespielt haben, in sie verliebt zu sein. Mit Liebesbekundungen, Beleidigungen und Drohungen soll er sie dann dazu gebracht, sich zu prostituieren. Sie habe demnach 2.000 Euro verdienen sollen. Ihr verdientes Geld habe sie komplett dem Angeklagten geben sollen, damit dieser angebliche Schulden begleichen kann. Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.
Phänomen schon länger bekannt
Das Landeskriminalamt (LKA) spricht bei derartigen Delikten von sogenannten Loverboys. Vor einigen Jahren machte das LKA in Niedersachsen mit Videos im Internet darauf aufmerksam. Die Täter würden dabei ihren Opfern – meist junge Frauen – eine große Liebe und den Traum einer gemeinsamen Zukunft vorspielen und sie später zur Prostitution drängen – häufig unter dem Vorwand finanzieller Nöte. Die Täter halten demnach zunehmend im Netz Ausschau nach ihren Opfern, hieß es vor einigen Jahren vom LKA.
Konkrete Zahlen zu Taten und Opfern gibt es nicht, da es sich um keinen eigenen Straftatbestand handelt. Das LKA geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus.