Familienangehörige, meist Frauen, sind der größte Pflegedienst Deutschlands. Sie benötigen Unterstützung – nicht zuletzt finanzielle.
Thüringens Sozial- und Familienministerin Katharina Schenk (SPD) befürwortet die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige. Der demografische Wandel zwinge zu neuen Lösungen, erklärte Schenk vor der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Familienministerkonferenz. „Ohne Umstellungen im System werden wir die Diskrepanz zwischen mehr älteren Menschen und weniger Pflegekräften nicht lösen können“, hieß es in einer Mitteilung der Ministerin. Bereits jetzt seien pflegende Angehörige das Rückgrat des Systems.
Ein Familienpflegegeld ist nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld, das zu Hause lebende Pflegebedürftige zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen erhalten. Es soll vielmehr deren Angehörigen die Chance geben, Pflege besser mit ihrem Berufs- und Lebensalltag zu vereinbaren, wie Schenk betonte.
Lediglich Prüfauftrag im Koalitionsvertrag
Die neue Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte sich kürzlich grundsätzlich für die Einführung eines Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige ausgesprochen. Sie betonte zugleich, oberste Priorität habe für sie Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD lediglich einen Prüfauftrag vereinbart: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann.“
In Thüringen lebten Ende 2023 nach den aktuellsten statistischen Daten knapp 194.000 Pflegebedürftige. Davon werden 105.000 ausschließlich von Angehörigen oder Freunden betreut, ohne zusätzliche Hilfe durch professionelle ambulante Pflegedienste zu erhalten. In Thüringen gibt es etwa 275.000 pflegende Angehörige.