Ein irakisches Ehepaar soll zwei jesidische Mädchen versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht haben. Nun beginnt in München der Prozess gegen die Beschuldigten.

Ein irakisches Ehepaar soll als Mitglieder des Islamischen Staats (IS) zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen ausgebeutet, sexuell missbraucht und zur Übernahme muslimischer Glaubenspraktiken gezwungen haben. Der 43 Jahre alte Mann und seine 29 Jahre alte Frau stehen deshalb von Montag (9.30 Uhr) an unter anderem wegen des Verdachts des Völkermords und des Menschenhandels vor dem Oberlandesgericht München.

Nach Darstellung des anklagenden Generalbundesanwalts soll der Mann seiner frisch Angetrauten auf deren Wunsch zwischen Oktober und Dezember 2015 ein damals fünf Jahre altes jesidisches Mädchen als Brautgabe gekauft haben. Das Kind wurde demnach daraufhin mehr als zwei Jahre lang im Irak und in Syrien von dem Paar gefangen gehalten, wirtschaftlich als Arbeitskraft sowie sexuell ausgebeutet, erniedrigt und gequält. 

Gleiches soll einem zweiten jesidischen Mädchen widerfahren sein, das der Anklage zufolge Anfang Oktober 2017 als Zwölfjährige von dem Paar gekauft worden war. Beide Kinder wurden Ende November 2017 an andere IS-Kämpfer weitergereicht. Während das ältere Mädchen wenig später von ihrer Familie freigekauft werden konnte, ist das Schicksal des jüngeren Mädchens ungeklärt.

Vergewaltigungen als Mittel zur Vernichtung der Jesiden

Das Ehepaar hatte sich den Erkenntnissen der Ermittler zufolge dem militant-fundamentalistisch ausgerichteten „Islamischen Staat“ angeschlossen, der im Zuge der Bürgerkriege in Syrien und im Irak einen „Gottesstaat“ unter Geltung der Scharia errichten wollte. Dafür setzten die Kämpfer auch auf Sprengstoff- und Selbstmordanschläge sowie öffentlich inszenierte grausame Hinrichtungen.

Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte der Anklage zufolge zum Ziel, die jesidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und nicht konvertierungsbereite Männer hingerichtet wurden. 

Nach traditionellem Verständnis der jesidischen Religion führt der Geschlechtsverkehr mit einer nicht jesidischen Person unmittelbar zum Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft. Die Vergewaltigungen der jesidischen Frauen und Mädchen bezweckten daher auch den Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft und waren laut Generalbundesanwalt somit Teil der beabsichtigten Vernichtung dieser religiösen Gruppe.