Lilly Becker hat im April vor Gericht verloren: Ein ehemaliger Freund fordert eine sechsstellige Summe zurück und bekommt recht. Doch Becker will das Urteil nicht akzeptieren.

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Waren die 489.869,12 Euro ein Geschenk oder eine Leihgabe? Lilly Becker und der TV-Manager Pierre Uebelhack konnten sich bei dieser Frage nicht einigen. Ihr Streit endete vor Gericht, wo im April zumindest über eine Teilsumme entschieden wurde.

Während die amtierende RTL-Dschungelkönigin bei einem Gütetermin im Februar angegeben hatte, ihr angeblicher Ex-Freund habe ihr das Geld großzügig geschenkt, beharrte der TV-Manager darauf, dass die sechsstellige Summe, mit der er Becker in einer finanziellen Notlage unter die Arme gegriffen habe, ein Darlehen gewesen sein soll – und forderte das Geld zurück. Am 16. April bekam Uebelhack vor dem Münchner Landgericht recht und seiner Klage wurde im vollen Umfang stattgegeben. Becker muss zahlen. Uebelhack soll laut „Bild“-Informationen 154.733 Euro und 27.961 Euro zurückgefordert haben, die er seiner Ex geliehen haben will. Dazu forderte er 32.248,19 Euro Zinsen und Anwaltskosten in Höhe von 3311,18 Euro.

Dieses Urteil will Lilly Becker laut RTL-Informationen aber nicht akzeptieren. Die 48-Jährige soll nun noch fristgerecht Berufung dagegen eingelegt haben. Für den entsprechenden Antrag hatte sie bis zum 16. Mai Zeit.

Eine Schenkung laut Lilly Becker

Uebelhack und Becker sollen 2018 ein Paar geworden sein – wie sie behauptet. Er bestreitet indes eine feste Beziehung. Trotzdem soll er der Moderatorin in dieser Zeit insgesamt 489.869,12 Euro geliehen haben, um sie finanziell zu unterstützen. Am 31. August 2022 soll für die Ex-Frau von Boris Becker die Frist für eine Rückzahlung dieser Summe abgelaufen sein. Doch sie beharrte darauf, dass das Geld eine Schenkung innerhalb einer vermeintlichen Liebesbeziehung gewesen sei. Laut Uebelhack soll es allerdings unterzeichnete Darlehensverträge geben, die belegen sollen, dass Becker durchaus gewusst habe, dass das Geld nur geliehen war. Sie behauptete vor Gericht, ihre Unterschrift sei digital eingefügt worden.

Richter Robert Engelmann kam im April aber zu dem Schluss, dass „die Beklagte nicht zur Wahrheit gefunden“ habe. „Der Richter ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass es sich nicht um Schenkungen gehandelt hat bei den Geldern, die unstreitig übergeben worden waren, sondern um Darlehensforderungen. Und deswegen geht er davon aus, dass auch zurückgezahlt werden muss“, erklärte Gerichtssprecherin Cornelia Kallert damals gegenüber RTL.

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