Mehrere Angeklagte sollen einem unheilbar Krebskranken 95.000 Euro für eine dubiose Therapie aus der Tasche gezogen haben. Zwei von ihnen äußern sich vor Gericht.
Sie sollen einem unheilbar Krebskranken mit wirkungslosen Therapien 95.000 Euro aus der Tasche gezogen haben – vor Gericht haben die meisten Angeklagten nun zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft vier Männern und einer Frau vor, in unterschiedlicher Beteiligung gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen sowie gefährliche Körperverletzung und Betrug begangen zu haben.
Der 64-jährige Hauptangeklagte verteidigte seinen Behandlungsansatz in seiner Aussage vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Es habe sich um ein zukunftsweisendes Behandlungsmodell gehandelt. Bei dem 32-jährigen Patienten habe die Therapie vor allem deshalb nicht wie gewünscht angeschlagen, weil der Mann durch eine vorherige Chemotherapie geschwächt gewesen sei, behauptete er. Nach dem Krebstod des Familienvaters hatte der 64-jährige Humangenetiker der Familie 19.000 Euro zurückgezahlt.
Ein 50-jähriger Mitangeklagter sagte vor Gericht, er habe dem Patienten gar keine Spritze gegeben, sondern die Infusionslösung tatsächlich ins Waschbecken gekippt.
Immunzell- und Lichttherapie
Laut Anklage hatten die vier Männer im Alter von 50 bis 64 Jahren und eine 67-jährige Frau den dreifachen Familienvater Ende März 2019 mit einer wirkungslosen Immunzell- und Lichttherapie behandelt. Keiner von ihnen sei dabei Arzt oder Heilpraktiker gewesen.
Der 32-Jährige war unheilbar an Knochenkrebs erkrankt und galt schulmedizinisch als austherapiert. In seiner Verzweiflung war er auf die Versprechungen eines 50-Jährigen aus Köln eingegangen, der ihm „sehr gute Heilungschancen“ und „eine 80-prozentige Erfolgsquote der Behandlung“ vorgegaukelt haben soll.
Ihm sei eine Injektion verabreicht worden. Bei der Spritze soll es sich um eine „personalisierte Immunzelltherapie“ gehandelt haben. Eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes sei nicht eingetreten, vielmehr starb der Krebspatient drei Tage später.