Der Abschuss einer Wölfin, die sich mit einem Hund paarte, sollte dem Artenschutz dienen. Wie sich herausstellte, war die Tötung unnötig. Für Minister Backhaus könnte das juristische Folgen haben.

Fünf Jahre nach dem Abschuss einer Wölfin im Landkreis Rostock, die sich zuvor mehrfach mit einem Hund gepaart haben soll, muss sich der zuständige Agrarminister Till Backhaus (SPD) vermutlich vor Gericht dafür verantworten. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Rostock auf Anfrage sagte, besteht ein hinreichender Verdacht, dass mit der Tötung gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wurde. Es gebe Hinweise, dass der Minister auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Landratsamt für den Abschuss hingewirkt habe. Deshalb solle Anklage gegen Backhaus erhoben werden. 

Da der Minister als Landtagsabgeordneter durch parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung geschützt ist, muss diese zunächst ausgesetzt werden. Der Rechtsausschuss des Landtags kam in seiner Sitzung am Mittwoch dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft nach und empfahl dem Parlament die Immunitätsaufhebung für Backhaus. Erst nach Zustimmung im Plenum in der kommenden Woche könnte auch Anklage erhoben werden. 

Minister verteidigt Entscheidung zu Abschuss 

Backhaus hatte den Abschuss der Wolfsfähe seinerzeit mit dem Artenschutz begründet und bleibt auch dabei. „Im März 2020 hatte der Landkreis Rostock auf Antrag des Umweltministeriums eine Abschussgenehmigung für eine Wolfsfähe erteilt, die sich wiederholt einem Hofhund genähert und sich offenbar auch mit diesem gepaart hatte. Es bestand deshalb die Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden. Hybridisierung stellt eine Gefahr für die Wolfspopulation dar“, erklärte Backhaus am Mittwoch in Schwerin.

Bei der Untersuchung des im April 2020 getöteten Tieres hatte sich herausgestellt, dass die Wölfin nicht trächtig war. Versuche, das Tier zu fangen und mit einem Sender zu versehen, waren laut Ministerium zuvor fehlgeschlagen.

Staatsanwaltschaft wertet präventive Tötung als Rechtsverstoß 

In erster Instanz war der Abschuss, der mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landratsamts erfolgte, als rechtens eingestuft worden. Doch kam das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu Beginn dieses Jahres zu einem anderen Urteil, woraufhin die Anklagebehörde aktiv wurde. Laut Staatsanwaltschaft ist im Sinne des Artenschutzes lediglich der Abschuss von Wolfshybriden zulässig, nicht aber die präventive Tötung einer vermeintlich trächtigen Wölfin. 

In der Mitteilung machte Minister Backhaus deutlich, dass er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock, Anklage zu erheben, nicht nachvollziehen könne. „Die Vorwürfe sind inhaltlich nicht zutreffend. Vielmehr haben die Beteiligten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben rechtmäßig gehandelt, um die Gefahr der Hybridisierung abzuwenden. Dies hat auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt“, betonte Backhaus. Ob die Genehmigung zur Tötung der Wolfsfähe rechtmäßig war, sei inzwischen Gegenstand eines Revisions­verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht.