Bisher müssen Antragsteller für ein neues Ausweisdokument zweimal zum Amt. Jetzt kann man sich den fertigen Personalausweis oder Reisepass auch schicken lassen. Die Gebührenhöhe sorgt für Kritik.

Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass können sich Antragsteller gegen 15 Euro Zusatzgebühr jetzt nach Hause schicken lassen, wenn sie den erneuten Gang zum Amt für das Abholen vermeiden wollen. Die kommunalen Spitzenverbände gehen allerdings nicht von einer umfangreichen Entlastung ihrer Mitarbeiter in den Ämtern aus. Vor allem die Gebührenhöhe steht dabei in der Kritik. Aber auch im Verfahren werden Hürden gesehen. 

Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Behördengänge für die Bürger zu reduzieren, sei eine langjährige Forderung, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings habe man sich mehr Wirkung erhofft, als die neue Regelung jetzt verspreche.

Dokumente müssen persönlich in Empfang genommen werden

„Denn wegen der hohen Versandkosten von 15 Euro, die die Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, und der Verpflichtung, die Dokumente persönlich an der Meldeadresse in Empfang zu nehmen, rechnen wir damit, dass nur wenige den neuen Service nutzen werden“, verdeutlichte der Verbandsvertreter.

Deutlich besser laufe es schon beim Versand von Führerscheinen. Hier sei der Versand wegen geringerer Sicherheitsanforderungen unkomplizierter. „Bürgerinnen und Bürger können ihren Führerschein für rund 5 Euro bequem nach Hause schicken lassen – ein Angebot, das bereits jeder Dritte wählt.“

Postalische Zustellung verringert Aufwand der Behörden

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass viele Personen mit eingeschränkter Mobilität das neue Verfahren wählen und die Behörde nur einmal für den Antrag aufsuchen werden. Ob dies angesichts der zusätzlichen Zahlung von 15 Euro für den Versand per Post und der Notwendigkeit am Zustellungstag zu Hause zu sein, auch für andere Personengruppen attraktiv sei, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen, sagte ein Verbandssprecher.

Jede postalische Zustellung eines Ausweisdokuments verringere den Aufwand der Behörden, machte aber auch der Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes deutlich. Je weniger vor Ort-Termine in den Bürgerämtern und Rathäusern notwendig seien, umso mehr freie Kapazitäten entstünden. Der postalische Versand von Führerscheinen durch die Bundesdruckerei könne bei zahlreichen Fahrerlaubnisbehörden bereits beantragt werden, erklärte er.

Betrag wird bei der Antragstellung in der Behörde bezahlt

Der Versand von neu ausgestellten Reisepässen und Personalausweisen sowie einiger weiterer Dokumente kann nach Angaben des Bundesinnenministeriums ab dem 2. Mai bei der Beantragung in den kommunalen Ämtern gewählt werden. Diese Ausweise seien persönliche Dokumente und könnten nicht an Dritte herausgegeben oder hinterlegt werden, betonte ein Sprecher. Es müsse geprüft werden, dass der Antragsteller die Dokumente in Empfang nimmt.

Wer einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragt, muss ab Mai zudem ein digitales Passbild vorlegen. Die Fotos können nach Angaben des Bundesinnenministeriums entweder direkt vor Ort in den Bürgerbüros aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotostudio in eine verschlüsselte Cloud hochgeladen werden.

Der Bonner Konzern DHL hatte angekündigt, dass die Deutsche Post ab dem 2. Mai Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten liefert. Wer sich sein Dokument per Post nach Hause schicken lassen möchte, zahle den Betrag direkt bei der Antragstellung in der Behörde. 

Zusteller der Deutschen Post händigten das Kuvert mit dem neuen Ausweisdokument dann an der Haustür aus, nachdem sich die Empfänger mit einem gültigen Ausweisdokument legitimiert hätten. Die Gebühren für den Direktversand seien in den Rechtsverordnungen auf 15 Euro festgelegt worden.