Das Land hat dem suspendierten Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn seine Bezüge gekürzt – zu unrecht, so das Verwaltungsgericht. Die Begründung ist durchaus interessant.
Der suspendierte Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) hat einen juristischen Sieg gegen das Land NRW errungen: Die Minderung seiner Bezüge muss ausgesetzt werden, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Montag (Az. 35 L 973/25.O).
Die Bezirksregierung Köln hatte laut Gericht mit Verfügung vom 31. Januar dem Landrat seine Bezüge um 40 Prozent gekürzt. Spelthahn ging dagegen vor – und bekam in dem Eilverfahren jetzt recht. Nach Ansicht der Richter kann man einem suspendierten Beamten das Geld nur bis zu maximal 50 Prozent kürzen, wenn sein endgültiger Rauswurf aus dem Beamtenverhältnis absehbar ist. Spelthahn wird aber nach der Kommunalwahl im September, bei der er nicht mehr antritt, in den Ruhestand gehen.
Laut Gericht wird er daher wohl nicht mehr als Beamter geschasst werden können. Als Pensionär könnte man ihm mit einer neuen Verfügung gegebenenfalls das Ruhegeld kürzen.
Suspendiert wegen der „Schleuser-Affäre“
Die Bezirksregierung Köln hatte den CDU-Politiker am 8. November 2024 vorläufig des Dienstes enthoben. Grund dafür waren laut Bezirksregierung staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Spelthahn wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren. Der Fall ist als „Schleuser-Affäre“ um reiche Chinesen bekanntgeworden.
Spelthahn hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Zur aktuellen Gerichtsentscheidung sagte sein Anwalt Benedikt Pauka der Nachrichtenagentur dpa: „Herr Spelthahn ist über den Erfolg vor Gericht froh und erleichtert. Wir sind zuversichtlich, auch in den übrigen noch anhängigen Verfahren die Rechte von Herrn Spelthahn durchsetzen zu können. Leider hat das Verwaltungsgericht keine Stellung zum fehlenden Tatverdacht bezogen. Auch eine solche Rehabilitation wäre an der Zeit gewesen.“
Der Politiker geht unterdessen weiter gegen die Suspendierung selbst vor, hat in erster Instanz aber verloren. Aktuell ist das Oberverwaltungsgericht Münster damit befasst.