Cybercrime zählt zu den relevantesten Kriminalitätsfeldern. Hessens Landesbehörden haben im vergangenen Jahr zehn Strafanzeigen gestellt, nachdem Hacker versucht hatten, Schwachstellen auszunutzen.

Schwachstellen auszunutzen ist eine der bevorzugten Angriffsmethoden von Hackern. Im Jahr 2024 haben hessische Landesbehörden zehn Strafanzeigen wegen entsprechender Cyberattacken gestellt. Das geht aus der Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Wiesbadener Landtag hervor. 2023 waren es demnach vier Anzeigen gewesen, im Jahr zuvor 13. Insgesamt gingen von 2015 bis 2024 den Angaben zufolge 61 entsprechende Strafanzeigen ein.

Das Beheben von Schwachstellen in der eignen IT-Infrastruktur gehöre zur täglichen Arbeit der mit Informationssicherheit befassten Beschäftigten, führte das Ministerium aus. Die Anzahl der täglich behobenen Schwachstellen bewegt sich demnach im zwei- bis dreistelligen Bereich. 

Kontrollen und Notfallübungen

Zum Schutz vor Cyberattacken sind die Behörden des Landes und der Kommunen laut dem Ministerium unter anderem zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der IT-Verfahren und -Systeme verpflichtet. Darüber hinaus erstelle und verteile das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) in Zusammenarbeit mit dem zentralen IT-Dienstleister der Landesverwaltung Schwachstellenberichte und Warnmeldungen. 

Hessen3C wurde 2019 gegründet und ist beim Innenministerium angesiedelt. Die Experten unterstützen unter anderem Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen nach einem Cyberangriff.

Daneben gebe es weitere regelmäßige Prüfmaßnahmen und Methoden wie automatisierte Schwachstellenscans, Kontrollen auf kompromittierte Passwörter sowie Phishing-Kampagnen. Zudem finden den Angaben zufolge regelmäßige Notfallübungen statt.