Eine 38-Jährige soll im vergangenen Jahr einen Wachmann einer Flüchtlingsunterkunft erstochen haben. Das Landgericht in Potsdam hat nun ein Urteil gesprochen.

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen Wachmann einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht die 38-jährige Angeklagte wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer des Potsdamer Gerichts verhängte eine Haftstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit den 33-jährigen syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres mit zwei Stichen in die Brust tötete. Das Motiv der Angeklagten sei gewesen, ein erneutes Hausverbot in einer Geflüchtetenunterkunft zu unterbinden.

Die 38-Jährige war zuvor sukzessive aus zig Einrichtungen geflogen. Sie galt als verhaltensauffällig, beleidigte und bespuckte Mitmenschen. Es kam auch zu körperlichen Angriffen auf andere Bewohner in den Einrichtungen.

Die Verteidigung hatte hinsichtlich des Tatvorwurfs des Totschlags einen Freispruch gefordert. Tatsächlich konnte das Tatwerkzeug nicht gefunden werden. Auch das Motiv warf im Laufe des Prozesses immer wieder Fragen auf.