Nach dem Regionalplan Ruhr gehen Umweltschützer jetzt auch gegen die Planung in Ostwestfalen-Lippe gerichtlich vor. Sie beklagen zu viel neue Siedlungsflächen und missachtete Hinweise.

Der Umweltverband BUND hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Klage gegen den Regionalplan für Ostwestfalen-Lippe (OWL) eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der dpa. Der BUND-Landesverband NRW macht per sogenannten Normenkontrollantrag geltend, dass der Regionalplan OWL nach ihrer Auffassung gegen die Vorgaben des gültigen Landesentwicklungsplans (LEP) verstößt.

Ein weiterer Kritikpunkt der Umweltschützer sind Abwägungsmängel im Regionalplan zugunsten von neuen Siedlungsflächen. Außerdem kritisiert der Kläger, dass die Hinweise der Naturschutzverbände im Beteiligungsverfahren für den Regionalplan nicht rechtskonform beachtet worden seien. Bei der Entscheidungsfindung seien relevante Naturschutzbelange unberücksichtigt geblieben, heißt es in einer Mitteilung zur eingereichten Klage. 

Im sogenannten Regionalplan werden die Ziele und Grundsätze für die Planung der nächsten Jahre festgelegt. Dabei geht es um Wohn- und Gewerbeflächen, Flächen für Windkraft oder den Abbau von bestimmten Materialien wie Kies.

Auch Klagen gegen Regionalplan Ruhr

Nach Angaben des BUND wird der Gang vor das OVG vom Landesverband NRW des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), von der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU), dem Lippischen Heimatbund und dem „Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen“ unterstützt.

Am NRW-OVG sind bereits Klagen gegen den Regionalplan Ruhr anhängig. Wann diese verhandelt werden, ist offen.