Seit 2016 haben Bürger und Gemeinden Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn von Erneuerbaren. Genutzt haben es allerdings nur wenige. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen.
Gemeinden und Anwohner in direkter Nähe zu Wind- und Solarparks sollen nach dem Willen der rot-roten-Regierung stärker von der Ökostromproduktion profitieren. Eine Neufassung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes sieht vor, dass Betreiber von Wind- und Solarparks künftig bis zu 0,8 Cent pro Kilowatt-Stunde abgeben sollen, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Das Land sieht jedoch ein „Standardmodell“ bei der Beteiligung von Gemeinden und Anwohnern vor. Demnach sollen Betreiber von Windanlagen 0,3 Cent an die Gemeinde und 0,3 Cent an die Einwohner abgeben. Solaranlagen-Betreiber sollen Gemeinden künftig mit 0,2 Cent und Einwohner mit 0,2 Cent beteiligen.
Auch Solaranlagen ab einer Fläche von einem Hektar sollen künftig erstmals in das Gesetz einbezogen werden. Eine Stromgutschrift von bis zu 540 Euro im Jahr soll laut Staatskanzlei pro Haushalt dabei herausspringen.
Die Gemeinden sollen zunächst selbst mit den Betreiberfirmen den genauen Satz aushandeln. Gelingt das nicht, tritt eine erhöhte Ersatzzahlung von 0,8 Cent pro Kilowattstunde in Kraft, wie Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Das Geld fließt dann in einen Landesfonds für Projekte vor Ort.
Als erstes Bundesland hatte Mecklenburg-Vorpommern 2016 den Anwohnern von Windparks und betroffenen Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung oder adäquate Entschädigungen gewährt. Damit sollte erreicht werden, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen vor Ort bleibt und so auch die Akzeptanz für Windräder steigt. Genutzt hatten das Gesetz allerdings nur wenige Menschen im Nordosten.
Der Gesetzentwurf zur Neufassung geht laut Staatskanzlei jetzt in die Verbandsanhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.