Daniela Klette soll mit zwei anderen Ex-RAF-Mitgliedern bei Raubüberfällen 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Ihre Anwälte bezweifeln, dass die 66-Jährige fair behandelt wird. Was sagen die Richter?

Mit mehreren Anträgen will die Verteidigung den Prozess um Raubüberfälle gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette platzen lassen oder zumindest verzögern. Am heutigen zweiten Verhandlungstag können die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage dazu Stellung nehmen. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Verden wird danach eine Entscheidung der Richter über die Anträge erwartet. Zeugen sind für den 1. April nicht geladen.

In einem Antrag argumentiert die Verteidigung, dass gegen die 66-Jährige kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, kritisieren ihre Rechtsanwälte

Vorwürfe im Raubprozess haben nichts mit RAF zu tun

Klette wird der dritten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet. Wegen drei RAF-Taten besteht auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft gegen die gebürtige Karlsruherin, unter anderem wegen versuchten Mordes. Diese Vorwürfe sind aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht. 

„Dieser Prozess wird mit politischem Kalkül geführt“, kritisierte Klette am ersten Prozesstag vor einer Woche. Die jahrelange Fahndung nach ihr und ihren Komplizen bezeichnete sie als „Jagd nach politischen Feind:innen, nicht nach Räuber:innen“. Für den Prozess gebe es eine „wirre und hysterische Sicherheitsvorkehrung“, kritisierte Klette. Aus Sicherheitsgründen wird zunächst nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle verhandelt. 

Forscher: Klette will Staat die Legitimation absprechen

Nach Beobachtung des Extremismusforschers Alexander Straßner erinnert die Verteidigungsstrategie der Ex-Terroristin an frühere RAF-Prozesse. „Ich lese Klettes Statement so, dass sie auf der einen Seite versucht, die linksextreme Szene zu mobilisieren. Es gibt noch diese Roten Hilfen, die sich für Gefangene aus revolutionären Zusammenhängen einsetzen“, sagte der Politikwissenschaftler der Universität Regensburg der Deutschen Presse-Agentur.

„Auf der anderen Seite dient dieses Statement der Diskreditierung des Verfahrens. Es geht darum, dem Staat die Legitimation abzusprechen und zu betonen, dass es eben kein Verfahren wegen schweren Raubes sei, sondern ein politisches Verfahren gegen jemand, der einen anderen Entwurf der Gesellschaft und politischen Ordnung habe.“

Verteidiger fordern Zeit, um Daten einer Festplatte zu sichten

Falls das Gericht sich gegen eine Einstellung des Verfahrens entscheiden sollte, beantragen Klettes Rechtsanwälte, den Prozess für eine längere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hätten sie eine Festplatte mit 18 Terabyte zur Verfügung gestellt bekommen – der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordner. Um die Inhalte zumindest rudimentär zu sichten, brauche es mehrere Monate.

Klettes zwei Verteidiger und ihre Verteidigerin bemängeln zudem, dass die Polizei zur Sichtung der Daten Künstliche Intelligenz (KI) verwendet habe. Der Einsatz sei fehleranfällig. Wenn das Gericht der Technik dennoch vertraue, müsste auch die Verteidigung einen solchen Zugang erhalten. 

Laut Antrag der Verteidigung sollte Klette zudem aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Sie ist seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta untergebracht.