Seit sieben Tagen wird in und um Weilburg nach dem kleinen Pawlos gesucht. Innenminister Roman Poseck zeigt sich bedrückt. Die Polizei weitet die Suche mit Anzeigetafeln aus.

Hessens Innenminister Roman Poseck hat seine Anteilnahme bei der Suche nach dem sechsjährigen Pawlos in Weilburg ausgedrückt. „Der Fall berührt uns sehr und ich hoffe natürlich, dass es gelingt, Pawlos noch lebend zu finden“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. 

Er selbst sei am Sonntag in Weilburg gewesen und „zutiefst beeindruckt von dem Engagement der Einsatzkräfte.“ Die Polizei leiste dort Großes, auch Feuerwehr, THW und viele Menschen aus Weilburg seien im Einsatz.

„Natürlich beschäftigt sich die Polizei auch intensiv mit den Besonderheiten des Autismus, denn autistische Kinder handeln anders“, sagte Poseck. Die Polizei sei weiter dran und „wir hoffen und beten, dass es gelingt, Pawlos zu finden.“ Pawlos ist laut Polizei „autistisch veranlagt“. Am Dienstagmittag war er ohne ersichtlichen Grund von seiner Förderschule davongelaufen.

Neben den Suchmaßnahmen in Weilburg kündigte die Polizei Westhessen an, mehr als 13.000 digitale Informationstafeln etwa an Bahnhöfen, Autobahnraststätten und Flughäfen im öffentlichen Raum zu nutzen, um nach dem Jungen zu suchen. „Die Polizei erhofft sich durch diese Aktion nochmals Hinweise auf seinen Verbleib“, hieß es. 

Ähnlicher Fall im vergangenen Jahr

Es gebe zudem einen engen Kontakt zur Polizei in Bremervörde. Dort gab es im vergangenen Jahr einen vergleichbaren Fall. Der ebenfalls damals sechsjährige Arian aus dem niedersächsischen Bremervörde war im vergangenen April aus seinem Zuhause verschwunden. Die Polizei ging davon aus, dass das autistische Kind das Haus selbstständig verließ, und leitete eine große Suche ein. 

Zeitweise waren bis zu 1.200 Helfer beteiligt, sie durchkämmten Dörfer, Wiesen und Wälder, auch ein Fluss wurde abgesucht. Arians Fall ging tragisch aus: Zwei Monate später, im Juni, fand ein Landwirt beim Mähen einer Wiese in Estorf im Landkreis Stade die Leiche des Kindes. Hinweise auf ein Fremdverschulden gab es nicht.