Es geht um die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern. Das Land will bestimmte Eingriffe in erfahrenen Häusern bündeln. Nicht jedem passt aber der Weg dahin.

Im juristischen Streit um die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen sind am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bislang acht Eilverfahren eingegangen. Dabei geht es um Entscheidungen aus der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen, bei denen entweder das Land oder die Kliniken zuvor erfolgreich waren. Die Krankenhäuser wehren sich dagegen, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen.

Kläger sind Krankenhäuser aus Mönchengladbach, Neuss, Moers, Herne, Recklinghausen, Datteln oder Gelsenkirchen. Das teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Wann das OVG in den Fällen entscheidet, ist nach Auskunft einer Sprecherin derzeit offen, weil zwar die Beschwerden in Münster eingegangen sind, aber die Begründungen noch fehlen. 

28 Eilanträge an verschiedenen Gerichten

Gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in der ersten Instanz können die Unterlegenen, also das Land oder die Klinik je nach Ausgang, Beschwerde beim OVG einlegen. Unter den jetzt acht eingelegten Beschwerden kommen drei vom Land NRW. Außerdem gibt es nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten beschäftigen.

Insgesamt gibt es vor den Verwaltungsgerichten laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die Bescheide der für die Krankenhäuser zuständigen Bezirksregierungen treten am 1. April in Kraft. Zum Teil gibt es Übergangslösungen bis Ende des Jahres 2025. Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der Patienten besser werden.