Rund ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen in Hessen ändert sich gesetzlich das Auszählverfahren bei den Stimmen. Warum ist die Opposition im Landtag dagegen?

Rund ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen in Hessen hat der Landtag in Wiesbaden mehrheitlich eine Reform des Kommunalwahlrechts beschlossen. Künftig ändert sich unter anderem die Stimmauszählung. Schwarz-Rot stimmte dafür, die Oppositionsfraktionen von Grünen, AfD und FDP votierten dagegen. 

Nach dem Willen von CDU und SPD soll künftig das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren zum Zuge kommen statt wie bisher das Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Opposition sieht die Reform, bei der auch die Hürden für digitale Sitzungsformate gesenkt werden sollen, kritisch und befürchtet eine Benachteiligung kleinerer Parteien. 

Nächste Kommunalwahlen voraussichtlich im Frühjahr 2026

Die unterschiedlichen Auszählungsmethoden können Auswirkung auf die Sitzverteilung in einem Parlament haben. Nach Einschätzung von Experten werden größere Parteien mit dem d’Hondtschen-Verfahren etwas begünstigt. In Hessen sollen im Frühjahr 2026 die kommunalen Parlamente neu gewählt werden. 

„Das neue Kommunalrecht ist ein Meilenstein für unsere Kommunen“, erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU) bei der dritten Lesung der Reform. „Wir steigern die Handlungsfähigkeit der Kommunen, bauen Bürokratie ab und sorgen für mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort“, ergänzte der Minister. Die Umstellung des Auszählverfahrens solle einer Zersplitterung in kommunalen Parlamenten entgegenwirken. Zudem gibt es künftig keine Ein-Personen-Fraktionen mehr. Poseck erinnerte an die 16 Gruppierungen im Frankfurter Stadtparlament. 

Verzerrung des Wählerwillens?

Nach Worten des FDP-Parlamentariers Oliver Stirböck macht die Reform „die Großen noch größer und die Kleinen noch kleiner“. Sein Fraktionskollege Moritz Promny sprach in einer Mitteilung von einer Verzerrung des Wählerwillens. Die FDP wolle ein Schwinden der demokratischen Vielfalt in kommunalen Parlamenten nicht zulassen: „Unsere Fraktion prüft daher den Gang zum Staatsgerichtshof.“ 

Die Grünen-Abgeordnete Vanessa Gronemann formulierte im Landtag den Eindruck, „dass CDU und SPD sich ihre Kommunalparlamente selbst basteln wollen“. AfD-Fraktionschef Robert Lambrou brach eine Lanze für Ein-Personen-Fraktionen: Auch von ihnen kämen wichtige Debattenbeiträge. Von einer Zersplitterung kommunaler Parlamente zu sprechen, sei eine Übertreibung.

Bei den Auszählverfahren wird unterschiedlich gerechnet

Das Hare-Niemeyer-Verfahren ist nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Professor Horst Niemeyer benannt. Bei diesem System werden alle Stimmen für eine Partei mit der Zahl der zu vergebenden Parlamentssitze multipliziert. Diese Summe wird dann durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien geteilt. Die im Ergebnis vor dem Komma stehende Zahl bezeichnet die Sitze für die Parteien. Sind danach noch Mandate übrig, werden sie nach der Höhe der Ziffern hinter dem Komma verteilt. 

Bei dem nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d‘ Hondt benannten Berechnungsverfahren werden die Stimmen der Parteien jeweils durch 1, 2, 3 und so weiter geteilt und die Ergebnisse in einer Tabelle notiert. Anfangend bei der höchsten Zahl wird dann jeweils ein Sitz an die entsprechende Partei vergeben, dann ein Sitz für die zweithöchste Zahl, dann für die dritthöchste Zahl und so fort.